Donnerstag, 11.12.2025

NÜRNBERG – Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch der Zoll warnt eindringlich vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland. Allein 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher.

CE-Kennzeichnung oft gefälscht

Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland die geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden.

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg.

Extreme Gefahren drohen

„Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen“, warnt Stumpf.

Derartige Pyrotechnik wird bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.

Behörden überwachen Einhaltung

Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de.

Teilen.