Sonntag, 30.11.2025

ROHRBACH – Ein 46-jähriger Fahrzeughalter stellte in der Nacht von Samstag auf Sonntag (30.11.2025) gegen 1 Uhr fest, dass jemand sein Auto aus dem Hof seines Wohnanwesens in Rohrbach entwendet hatte. Der Verdacht fiel schnell auf einen polizeibekannten 14-jährigen Bekannten seines 23-jährigen Sohnes.

Jugendlicher bereits mehrfach auffällig

Der Jugendliche hatte sich bis etwa 22 Uhr im Haus aufgehalten und war bereits mehrfach wegen Autodiebstahls polizeilich in Erscheinung getreten. Bei seiner späteren Befragung gab der 14-Jährige zu, den offen im Wohnzimmer abgelegten Fahrzeugschlüssel seines Bekannten beim Verlassen der Wohnung mitgenommen und anschließend das Auto entwendet zu haben.

Verfolgungsjagd bis Ossenzhausen

Der Sohn des Bestohlenen konnte den Jugendlichen im Bereich der Ortschaft Rinnberg mit dem Fahrzeug seines Vaters antreffen und verfolgte ihn bis Ossenzhausen. Dort schloss eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen auf und versuchte, den Minderjährigen mittels Blaulicht und Anhaltesignal zum Stoppen zu bewegen. Der Fahrer ignorierte die Anhalteversuche jedoch und setzte seine Fahrt in Richtung Rohrbach fort.

Kollision im Wendehammer

In der Straße „Schelmengrund“ fuhr der Jugendliche schließlich in einen Wendehammer und kollidierte mit einem Erdhügel. Um eine Weiterfahrt zu verhindern, positionierten die eingesetzten Beamten zwei Streifenfahrzeuge hinter dem gestohlenen Auto. Als die Polizisten ausstiegen und den Fahrer zum Verlassen des Fahrzeugs aufforderten, setzte dieser plötzlich zurück und stieß mit dem linken Heck gegen die Front eines der abgestellten Dienstfahrzeuge.

8000 Euro Sachschaden entstanden

Die Beamten konnten den 14-Jährigen unmittelbar danach widerstandslos stellen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,0 Promille, zudem zeigten sich keine drogentypischen Auffälligkeiten. Verletzte waren glücklicherweise nicht zu beklagen. Am Dienstfahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. Am entwendeten Auto schätzt die Polizei den Schaden auf mindestens 3000 Euro.

Der 14-jährige Beschuldigte ist bereits strafmündig und muss sich daher nun unter anderem wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer verkehrsrechtlicher Verstöße vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

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