NEUBURG-SCHROBENHAUSEN â Der Freistaat Bayern fördert den auĂerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung fĂŒr 2026 zu kommen, mĂŒssen Sport- und SchĂŒtzenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf GewĂ€hrung der Vereinspauschale bis spĂ€testens Montag (02.03.2026) vollstĂ€ndig vorlegen.
Beantragung bereits im Januar möglich
Die Beantragung der Vereinspauschale kann schon im Januar beginnen. Das Landratsamt bittet vorrangig das Online-Formular ĂŒber das Bayernportal zu verwenden. Weitere Informationen und Unterlagen, wie das PDF-Antragsformular oder den Lizenzkatalog, finden Vereine auf der Homepage unter âVereinspauschale (Staatlicher Zuschuss)â.
Mitgliederzahlen vom 31. Dezember entscheidend
Zur Beantragung der Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen mit Stand vom 31. Dezember 2025 ausschlaggebend. Der Stichtag ist Montag (2. MĂ€rz 2026). Bis dahin mĂŒssen die Unterlagen vollstĂ€ndig bei der Post aufgegeben sein oder dem Landratsamt vorliegen.
Vereinfachtes Verfahren
Zur Erleichterung ist das Formular âErklĂ€rung zur Einreichung von Lizenzenâ nur noch notwendig, wenn eine Lizenzteilung unter zwei Vereinen vorgenommen werden soll.
Auskunft erteilt die zustÀndige Mitarbeiterin im Landratsamt unter der Telefonnummer 08431 / 57-438 oder per Mail unter sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de oder auf der Webseite
