Freitag, 09.01.2026

DEUTSCHLAND – Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Räumfahrzeuge haben Sonderrechte

Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Trifft Streugut andere Fahrzeuge

Grundsätzlich sollte man zu einem Räumfahrzeug ausreichend Abstand halten. „Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht“, betont R+V-Experte Richter. Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, sollte man möglichst rechts fahren und Abstand halten.

Untergrund wechselt plötzlich

Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. „Der plötzliche Wechsel des Untergrunds macht ein Überholmanöver besonders gefährlich“, warnt R+V-Experte Richter. Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander.

Haftung liegt beim Überholenden

Auch beim regelgerechten Überholen gilt: Bei einem Unfall haftet normalerweise derjenige, der überholt hat. „Das gilt beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug“, so Richter.

Das R+V-Infocenter rät: Wenn ein Räumfahrzeug entgegenkommt, äußerst rechts fahren. Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Nachts besteht nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.

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