LANGENEUFNACH â Ein 34-jĂ€hriger Fahrer von einem Auto geriet am Samstag (10.05.2025) bei einer Polizeikontrolle in ErklĂ€rungsnot. Bei der ĂberprĂŒfung fiel den Beamten schnell auf, dass etwas nicht stimmte.
Falsche Personalien und zahlreiche LĂŒgen
Als die Polizei den Fahrer gegen 15 Uhr kontrollierte, behauptete dieser zunĂ€chst, seinen FĂŒhrerschein und Personalausweis zu Hause vergessen zu haben. Er gab falsche Personalien an und erzĂ€hlte, dass er mit dem Auto eines verstorbenen Nachbarn unterwegs sei, von dem er angeblich nichts wisse, obwohl sie sich gut gekannt hĂ€tten.
Alkoholisiert ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,16 mg/l. Als die Beamten den Mann mit seinen falschen Angaben konfrontierten, gab er schlieĂlich seinen richtigen Namen an. Die ĂberprĂŒfung ergab, dass er keine gĂŒltige Fahrerlaubnis besaĂ und sogar eine gerichtliche Fahrerlaubnissperre gegen ihn verhĂ€ngt worden war.
Auto ohne Versicherungsschutz
ZusĂ€tzlich stellte die Polizei fest, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hatte und zur Entstempelung ausgeschrieben war. Die Kennzeichen entstempelten die Beamten vor Ort, FahrzeugschlĂŒssel und Zulassungsbescheinigung nahmen sie fĂŒr das Nachlassgericht in Verwahrung. Der Mann behauptete, die Versicherung vor zwei Monaten bezahlt zu haben, konnte dies jedoch nicht nachweisen.
Erbin bestÀtigt rechtliche Unklarheit
Eine Erbin des verstorbenen Fahrzeughalters, die zufĂ€llig an der Kontrollstelle vorbeikam, bestĂ€tigte, dass sie von der Angelegenheit nichts wisse und das Erbe ausgeschlagen habe. Das Nachlassgericht bearbeitet derzeit den Sterbefall. Ein rechtmĂ€Ăiger Besitz oder Kauf des Fahrzeugs durch den Mann sei ihr nicht bekannt.
Das Fahrzeug stellten die Beamten verkehrssicher ab und sperrten es. Die Polizei SchwabmĂŒnchen ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und einer Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe.
