Montag, 12.05.2025

LANGENEUFNACH – Ein 34-jähriger Fahrer von einem Auto geriet am Samstag (10.05.2025) bei einer Polizeikontrolle in Erklärungsnot. Bei der Überprüfung fiel den Beamten schnell auf, dass etwas nicht stimmte.

Falsche Personalien und zahlreiche Lügen

Als die Polizei den Fahrer gegen 15 Uhr kontrollierte, behauptete dieser zunächst, seinen Führerschein und Personalausweis zu Hause vergessen zu haben. Er gab falsche Personalien an und erzählte, dass er mit dem Auto eines verstorbenen Nachbarn unterwegs sei, von dem er angeblich nichts wisse, obwohl sie sich gut gekannt hätten.

Alkoholisiert ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,16 mg/l. Als die Beamten den Mann mit seinen falschen Angaben konfrontierten, gab er schließlich seinen richtigen Namen an. Die Überprüfung ergab, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß und sogar eine gerichtliche Fahrerlaubnissperre gegen ihn verhängt worden war.

Auto ohne Versicherungsschutz

Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hatte und zur Entstempelung ausgeschrieben war. Die Kennzeichen entstempelten die Beamten vor Ort, Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigung nahmen sie für das Nachlassgericht in Verwahrung. Der Mann behauptete, die Versicherung vor zwei Monaten bezahlt zu haben, konnte dies jedoch nicht nachweisen.

Erbin bestätigt rechtliche Unklarheit

Eine Erbin des verstorbenen Fahrzeughalters, die zufällig an der Kontrollstelle vorbeikam, bestätigte, dass sie von der Angelegenheit nichts wisse und das Erbe ausgeschlagen habe. Das Nachlassgericht bearbeitet derzeit den Sterbefall. Ein rechtmäßiger Besitz oder Kauf des Fahrzeugs durch den Mann sei ihr nicht bekannt.

Das Fahrzeug stellten die Beamten verkehrssicher ab und sperrten es. Die Polizei Schwabmünchen ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und einer Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe.

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