Mittwoch, 17.09.2025

BERLIN – Die „Gesellschaft fĂŒr musikalische AuffĂŒhrungs- und mechanische VervielfĂ€ltigungsrechte“ hat eine Klage gegen das US-Unternehmen Suno Inc. eingereicht. Das KI-Tool des Anbieters erzeugt Audioinhalte, die weltbekannten Songs wie „Forever Young“ oder „Atemlos“ tĂ€uschend Ă€hnlich sind. Laut GEMA nutzte Suno Inc. geschĂŒtzte Werke, um das System zu trainieren, ohne die Urheberinnen und Urheber finanziell zu beteiligen.

„Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen.“ erklĂ€rt CEO Dr. Tobias HolzmĂŒller. Nutzerinnen und Nutzer der Premium-Version des Tools zahlen GebĂŒhren an Suno Inc., wĂ€hrend die ursprĂŒnglichen Schöpfer der Werke leer ausgehen.

Man sehe in der Klage einen PrĂ€zedenzfall, um Rechteinhaber gegen die unkontrollierte Nutzung durch KI-Unternehmen zu schĂŒtzen. „KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon“, so HolzmĂŒller weiter.

Dr Tobias HolzmĂŒller CEO GEMA
Foto Sebastian Linder

Hintergrund: Musik und KI im Konflikt

Das Tool von Suno Inc. wird genutzt, um Audioinhalte auf Basis einfacher Befehle (Prompts) zu generieren. Dabei wurden Melodien, Harmonien und Rhythmen von Songs wie „Mambo No. 5“ oder „Daddy Cool“ nachweislich reproduziert. Die GEMA betont, dass menschliche KreativitĂ€t die Grundlage fĂŒr die Generierung solcher Inhalte ist und nicht als kostenlose Basis dienen dĂŒrfe.

Suno Inc. und OpenAI im Fokus der GEMA

Die Klage gegen Suno Inc. ist Teil einer umfassenderen Strategie der GEMA, die Rechte ihrer Mitglieder in der Ära der generativen KI zu verteidigen. Generative KI-Tools bedrohten dabei die wirtschaftliche Grundlage menschlicher KreativitĂ€t. Bereits im November 2024 reichte die GEMA eine Klage gegen OpenAI ein. OpenAI, Betreiber des KI-Systems ChatGPT, nutzte laut der Verwertungsgesellschaft geschĂŒtzte Songtexte von KĂŒnstlern fĂŒr das Training des KI-Modells.

„Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff fĂŒr die GeschĂ€ftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“, betont HolzmĂŒller. Die Klage zielt darauf ab, die Rechte der Urheber zu stĂ€rken und eine faire VergĂŒtung sicherzustellen.

KI-Charta und Lizenzmodelle der GEMA

Bereits Ende 2024 stellte die Gesellschaft fĂŒr musikalische AuffĂŒhrungs- und mechanische VervielfĂ€ltigungsrechte ein Lizenzmodell vor, das die Nutzung von Werken durch KI-Systeme regelt. Ziel ist es, Kreativschaffende an der Wertschöpfung zu beteiligen und ihre Rechte zu schĂŒtzen. Die GEMA fordert zudem eine klare rechtliche Grundlage fĂŒr den Umgang mit KI-Technologien. Es gehe um die Existenzgrundlage der Kreativschaffenden.

WĂ€hrend in den USA bereits Ă€hnliche Klagen anhĂ€ngig sind, ist der Fall Suno Inc. der erste dieser Art in Europa. Man setzt somit ein klares Zeichen fĂŒr den Schutz von Urheberrechten und eine gerechte Entlohnung kreativer Leistungen.

Weitere Informationen und Vergleiche gibt es auf der Website der GEMA zum Thema KĂŒnstliche Intelligenz.

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Felix Kirberg

Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH