Donnerstag, 16.10.2025

STEINBACH AM WALD – Ein Verantwortlicher des örtlichen Fischereivereins stellte am Mittwochabend (15.10.2025) am Ölschnitzsee in Windheim einen 41-jährigen Mann fest, der außerhalb der Angelsaison und ohne erforderlichen Erlaubnisschein an dem Gewässer angelte.

Angler fischt außerhalb der erlaubten Zeit

Der 41-Jährige wurde dabei erwischt, wie er außerhalb der genehmigten Angelsaison seinem Hobby nachging. Zu dieser Zeit ist das Angeln grundsätzlich verboten, um den Fischbestand zu schützen und den Tieren eine ungestörte Fortpflanzungszeit zu ermöglichen.

Zusätzlich zur zeitlichen Übertretung besaß der Mann auch keinen erforderlichen Erlaubnisschein für das Gewässer. Solche Scheine sind notwendig, um legal an privaten oder vereinseigenen Gewässern angeln zu dürfen.

Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet

Der 41 Jahre alte Mann wurde angezeigt und muss sich nun wegen Fischwilderei strafrechtlich verantworten. Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

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