NEUBURG AN DER DONAU â Die Bundeswehr meldete der Polizei, wie erst jetzt bekannt wurde, am 7. Mai 2025 gegen 17 Uhr einen illegalen Drohnenflug in der militĂ€rischen Kontrollzone Neuburg. Eine 22-jĂ€hrige Frau aus Neuburg hatte ohne erforderliche Genehmigungen eine Drohne in der Sperrzone steigen lassen.
Polizei fasst Drohnen-Pilotin
Im Rahmen der Fahndung konnte die Polizei kurze Zeit spĂ€ter die junge Frau mit ihrer Drohne antreffen. Bei der ĂberprĂŒfung stellte sich heraus, dass die Neuburgerin keine erforderliche Genehmigung fĂŒr den Drohnenflug innerhalb der militĂ€rischen Kontrollzone vorweisen konnte. Die Beamten untersagten daraufhin sofort den weiteren Betrieb der Drohne.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Nach Feststellung ihrer Personalien wurde die 22-JĂ€hrige wieder entlassen. Gegen sie lĂ€uft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz. Die BuĂgeldandrohung fĂŒr solche VerstöĂe reicht bis zu 50.000 Euro.
Ăber 20 Drohnenflug-VorfĂ€lle in diesem Jahr
Im ZustĂ€ndigkeitsbereich der Polizeiinspektion Neuburg kam es 2025 bereits zu ĂŒber 20 VorfĂ€llen im Zusammenhang mit Drohnensichtungen. Das Jagdgeschwader Neuburg und die Polizei weisen daher nochmals darauf hin, dass es sich bei Neuburg um eine militĂ€rische Kontrollzone handelt. DrohnenflĂŒge innerhalb des Bereichs bedĂŒrfen einer Erlaubnis durch die Bundeswehr mit grundsĂ€tzlicher Freigabe und konkreter Starterlaubnis. ZusĂ€tzlich gelten Mindestaltergrenzen, Kompetenznachweise und Versicherungspflicht sowie die allgemeinen Verbotszonen der Luftverkehrsordnung.