Freitag, 13.02.2026

BAYERN – Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat unverbindliche Orientierungswerte für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 festgelegt. Diese Werte sollen mehr Planungssicherheit in die Regionen bringen und Verunsicherung bei Planern sowie Investoren abbauen.

Die Orientierungswerte für die 18 bayerischen Regionen liegen zwischen 1,3 und 2,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche. Das Staatsministerium entwickelte diese Modellverteilung auf Grundlage einer Potenzialanalyse des Ökoenergie-Instituts Bayern (ÖIB) am Landesamt für Umwelt. Die konkrete Ausweisung der Flächen erfolgt anschließend durch die Regionalen Planungsverbände vor Ort.

Bundesvorgaben prägen die Windenergie-Steuerung

Die verbindlichen Flächenziele für die Bundesländer regelt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Für Bayern bedeutet dies konkret: Bis Ende 2027 müssen 1,1 Prozent der Landesfläche ausgewiesen sein, bis Ende 2032 dann 1,8 Prozent. Die Bundesregierung kündigte im Frühjahr 2025 an, diese bis 2032 geltenden Flächenbeitragswerte nochmals zu überprüfen. Diese Unsicherheit über zukünftige gesetzliche Rahmenbedingungen sorgt zunehmend für Verunsicherung bei allen Beteiligten.

Regionalen Planungsverbände treiben Ausbau voran

Mehr als die Hälfte der 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern hat in den vergangenen drei Jahren zusammen rund 62.540 Hektar neue Windenergiegebiete ausgewiesen. Diese Planungsprozesse sind aufwändig und umfangreich: Neben der Windhöffigkeit müssen zahlreiche weitere Aspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen zivile Luftfahrt, Denkmalschutz und Netzinfrastruktur. Die Verbände stellen zudem sicher, dass die räumlichen Auswirkungen nicht zu einer Überlastung von Bürgern und Ortschaften führen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärt: „Ich freue mich sehr, dass inzwischen die Mehrheit der Regionen in Bayern – trotz der noch ausstehenden Bestätigung des Flächenziels 2032 durch den Bund – die Windenergiesteuerung erfolgreich umgesetzt hat. Mit unseren richtungsweisenden Orientierungswerten konnten wir in einigen Regionen die Spannungen vor Ort reduzieren.“ Der Minister betont auch: „Der Ausbau der Windenergie an verträglichen und möglichst konfliktarmen Standorten bei größtmöglicher kommunaler Akzeptanz ist keine leichte Aufgabe. Die Regionalen Planungsverbände leisten hier jedoch hervorragende Arbeit.“

Bürger beteiligen sich intensiv an Planungsprozessen

Die Windenergieplanung in Bayern liegt in der Verantwortung der Regionalen Planungsverbände in kommunaler Trägerschaft. In umfangreichen Beteiligungsverfahren erfassen sie alle relevanten Belange. Die Verbände werten teilweise mehrere tausend Stellungnahmen aus, prüfen diese und wägen sie gegeneinander ab.

Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Windenergiepotenziale hat die Staatsregierung zunächst einheitlich nur die Mindestziele bis Ende 2027 vorgegeben. Diese liegen für alle 18 bayerischen Regionen bei 1,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche. Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt sein, können Windenergieanlagen errichtet – ohne Steuerungsmöglichkeiten durch Länder und Kommunen.

Da der Bund seine Evaluation der Zielvorgaben bis 2032 noch nicht abgeschlossen hat, empfiehlt die Staatsregierung die darüber hinausgehenden differenzierten Flächenziele den Regionalen Planungsverbänden vorerst als unverbindliche Orientierungswerte. Weitere Details zu diesen Orientierungswerten finden sich unter: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/themenplattform-planen-genehmigen/regionalplanung

Teilen.