MÜNCHEN – Die vier Übertragungsnetzbetreiber stellen die Vergabe von Netzanschlüssen neu auf. Ab dem 1. April 2026 soll ein reformiertes Verfahren die bisherige Praxis ablösen und die Engpässe bei der Stromnetzvergabe entschärfen. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt diesen Schritt als überfällig.
„Ein neues Netzanschlussverfahren ist überfällig. Auch Bayern hat schon mehrfach Änderungen gefordert, um die aktuell bestehenden Herausforderungen rund um die knappe Ressource Netzanschluss effizienter zu lösen“, erklärte der Energieminister. „Das nun vorgeschlagene Konzept der Übertragungsnetzbetreiber ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Neues Verfahren löst Engpässe auf
Bislang regelte das sogenannte Windhundprinzip die Reihenfolge: Anträge auf Netzanschlüsse erhielten ihre Genehmigung in chronologischer Abfolge. Doch diese Methode stößt zunehmend an ihre Grenzen. Die Zahl der Anschlussanfragen, besonders für Batteriespeicher, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Gleichzeitig plant die Mehrzahl dieser Projektanträge eine Realisierung nie – freie Netzkapazitäten bleiben dadurch blockiert und könnten für Jahre ausgebucht sein.
Das neue Reifegradverfahren soll dieses Problem entschärfen. Künftig vergeben die Netzbetreiber freie Netzanschlusskapazitäten nicht mehr nach dem Zeitstempel des Antrags. Stattdessen zählen objektive Kriterien wie die Planungsreife des Projekts und die Qualität des Anlagen- und Anschlusskonzepts.
Punkte für die besten Konzepte
Das neue System arbeitet mit einer Punktevergabe in verschiedenen Kategorien. Zum Zuge kommt künftig nicht mehr der Schnellste, sondern der Antragsteller mit dem reifsten Konzept. Das Verfahren erfasst Anschlussanfragen von Lastnehmern wie Batteriespeichern, Industriekunden oder Rechenzentren in Engpässituationen. Netzanschlüsse für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder konventionelle Kraftwerke bleiben von dieser Neuordnung unberührt.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Bundesnetzagentur nun zur Bestätigung des Verfahrens aufgefordert. Parallel benötigen die Netzbetreiber eine gesetzliche Klarstellung auf Bundesebene, um das neue Verfahren rechtssicher zu verankern.
„Der Ball liegt jetzt beim Bund und der Bundesnetzagentur, um den Weg für ein neues Netzanschlussverfahren zügig freizumachen“, sagte Aiwanger. Das jüngst bekanntgewordene Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums enthalte wichtige Ansätze für eine Neuregelung. „Der Bund muss die gesetzliche Flankierung der Neuordnung nun formal auf den Weg bringen“, fordert der Energieminister. Allerdings müsse das Netzpaket an einigen Stellen wie beim Redispatch noch grundlegend überarbeitet werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden.

