Freitag, 16.05.2025

DACHAU / KARLSFELD – Die Polizeiinspektion Dachau zog am Donnerstag (15.05.2025) gleich vier Verkehrssünder aus dem Verkehr. Bei Kontrollen in Dachau und Karlsfeld stellten die Beamten alkoholisierte Fahrer und fehlende Führerscheine fest.

Wiederholungstäter ohne Fahrerlaubnis

Ein 21-jähriger Dachauer geriet gegen 14:40 Uhr in der Konrad-Adenauer-Straße in Dachau ins Visier der Polizei. Der Mercedes-Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen – und das aus gutem Grund. Wie ein Datenabgleich ergab, hatte der Wiederholungstäter seine Fahrerlaubnis bereits verloren. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.

Alkoholisierter Kleintransporter-Fahrer

Etwa drei Stunden später, gegen 17:35 Uhr, kontrollierten die Polizisten einen Kleintransporter im Gewerbegebiet Dachau-Ost. Der 41-jährige Fahrer aus dem Landkreis Freising hatte über 0,5 Promille Alkohol im Blut. Dem alkoholisierten Fahrer drohen nun eine Geldbuße von mehreren hundert Euro, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot.

Bei Rot über die Ampel – und ohne Führerschein

Besonders dreist verhielt sich ein 33-jähriger Ford-Fahrer in Karlsfeld. Eine Streife beobachtete gegen 19:05 Uhr, wie er an der Kreuzung Münchner Straße / Bajuwarenstraße bei Rot über die Ampel fuhr. Als die Beamten den Mann anhielten, stellten sie nicht nur Alkoholgeruch fest – ein Test ergab über 0,5 Promille – sondern auch, dass ihm erst am Vortag wegen Trunkenheit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Der Mann mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck muss sich nun wegen diverser Verkehrsdelikte verantworten.

Mit über einem Promille unterwegs

Den traurigen Abschluss der Kontrollen bildete ein slowenischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Die Beamten stoppten den Ford-Fahrer gegen 21:15 Uhr in der Otto-Hahn-Straße in Dachau. Der Mann hatte deutlich über ein Promille Alkohol im Blut und besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Nach einer Blutentnahme erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr.

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