NÜRNBERG/AUGSBURG – Die Bundespolizei erlässt vom Freitag (09.01.2026) um 15 Uhr bis Sonntag (11.01.2026) um 3 Uhr eine Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe Nürnberg und Augsburg. Das Waffenverbot umfasst das Mitführen gefährlicher Gegenstände, welches in diesem Zeitraum strengstens verboten ist.
Umfassendes Waffenverbot
Die Allgemeinverfügung verbietet das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile der beiden Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Konsequenzen bei Verstößen gegen das Waffenverbot
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Bestimmungen online verfügbar
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht. Auf Plakaten in den genannten Hauptbahnhöfen wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen. Die Maßnahmen sind eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.
