KARLSRUHE – Die Bundesanwaltschaft hat am Donenrstag (02.10.2025) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Hamas erwirkt. Betroffen sind der deutsche Staatsangehörige Abed Al G., der im Libanon geborene Wael F. M. sowie der deutsche Staatsangehörige Ahmad I. Die Beschuldigten waren am Mittwoch (01.10.2025) vorläufig festgenommen worden. Nun führten die Behörden sie dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vor, der Haftbefehle erließ und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.
Haftbefehle gegen Auslandsoperateure der Hamas
Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sind die drei Tatverdächtigen sogenannte Auslandsoperateure der terroristischen Vereinigung Hamas. Sie seien spätestens seit dem Sommer 2025 damit befasst gewesen, von Deutschland aus für die Organisation Schusswaffen und Munition zu beschaffen.
Sturmgewehr und mehrere Pistolen sichergestellt
Die Waffen sollten nach Angaben der Bundesanwaltschaft der Hamas für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland dienen. Bei den Festnahmen am Dienstag in Berlin entdeckten Beamte des Bundeskriminalamts diverse Waffen, darunter ein Sturmgewehr AK-47 sowie mehrere Pistolen, und Munition in erheblichem Umfang.