AUGSBURG – Die großen Sommerferien in Bayern stehen vor der Tür und damit auch zahlreiche Auslandsreisen. Doch Vorsicht: Damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub nicht am Zoll zum Alptraum wird, sollten Reisende die geltenden Freigrenzen für mitgebrachte Waren genau kennen. Das Hauptzollamt Augsburg informiert deshalb am Montag (21.07.2025) über die geltenden Regeln.
Zoll-Grenzen bei Reisen außerhalb der EU beachten
Wer aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Ägypten zurückkehrt, darf nur begrenzte Mengen abgabenfrei einführen. Bei Tabakwaren sind das 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak – allerdings nur für Personen ab 17 Jahren. Beim Alkohol gelten ein Liter Spirituosen über 22 Volumenprozent oder zwei Liter mit höchstens 22 Volumenprozent sowie vier Liter Wein und 16 Liter Bier, ebenfalls ab einem Mindestalter von 17 Jahren.
Bei Arzeneimitteln gilt die eine Beschränkung auf den persönlichen Bedarf. Kraftstoffe dürfen Reisende – neben der Tankfüllung – bis zu zehn Liter im Kanister einführen. Für andere Waren gilt eine Grenze bis zu einem Wert von 300 Euro bei Land- und 430 Euro bei Flugreisen.
EU-Reisen grundsätzlich ohne Beschränkungen
Innerhalb der EU gibt es normalerweise keine Mengenbeschränkungen – mit einer wichtigen Ausnahme: Genussmittel wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee unterliegen nationalen Verbrauchsteuern. Hier gelten bestimmte Richtmengen, bei denen die Behörden vom Eigenbedarf ausgehen. Reisende sollten hier jedoch die Regelungen im Zielland beachten. Wichtig: Die Freigrenzen gelten nur für Waren im eigenen Gepäck – bei Voraus- oder Nachsendungen greifen andere Regelungen.
Grenzwächter warnen vor Tier- und Pflanzensouvenirs
Besondere Vorsicht ist bei Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen geboten. Der Zoll rät grundsätzlich davon ab, solche Mitbringsel zu kaufen, da Touristen oft unwissend zum Artenschutz-Problem beitragen. Auf der Website www.artenschutz-online.de finden Reisende wichtige Informationen zu geschützten Arten. Weitere Details zu allen Zoll-Bestimmungen gibt es unter www.zoll.de in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“.