BONN – Der Zoll geht verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor: Am Donnerstag (13.03.2025) führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung mit dem Fokus auf den Mindestlohn und seine Einhaltung durch. Mehr als 3.000 Zollbeschäftigte sind im Einsatz, um Unternehmen und Beschäftigte zu überprüfen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer haben darauf einen gesetzlichen Anspruch, Verstöße werden konsequent geahndet. Ebenfalls in Prüfung sind Betriebe in Branchen mit eigenen Mindestlöhnen, wie die Pflege, Gebäudereinigung oder das Handwerk.

Bei den Kontrollen werden nicht nur vor Ort Gespräche mit Beschäftigten geführt, sondern auch Unterlagen geprüft, um Manipulationen aufzudecken. Häufig werden Verstöße durch falsche Deklarierungen von Beschäftigten als Praktikanten, Selbstständige oder Auszubildende verschleiert. Auch fehlerhafte oder fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen sind gängige Methoden, um Mindestlohnvorgaben zu umgehen.
Die Ergebnisse der heutigen Kontrolle, die sich noch bis in die Abendstunden fortsetzen sollen, werden voraussichtlich am Freitag veröffentlicht. Erfahrungsgemäß folgen auf solche Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen unter die Lupe genommen werden.