REGENSBURG â Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ĂŒberprĂŒften nach einem anonymen Hinweis eine Diskothek in der Stadt. Dabei stellten sie fest, dass die Arbeitnehmer erst im Januar 2023 zur Sozialversicherung angemeldet wurden â rĂŒckwirkend ab November 2022. TatsĂ€chlich hatte die Diskothek aber schon deutlich frĂŒher eröffnet.
Sozialabgaben nicht abgefĂŒhrt
Mehrere BeschĂ€ftigte bestĂ€tigten bei Vernehmungen, dass sie bereits vor den offiziellen Meldungen gearbeitet hatten. Durch das Vorgehen des Betreibers wurden SozialversicherungsbeitrĂ€ge in Höhe von 8.546 Euro nicht abgefĂŒhrt. Das Gericht verurteilte den frĂŒheren Inhaber zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (100 TagessĂ€tze Ă 60 Euro). ZusĂ€tzlich muss er die ausstehenden SozialbeitrĂ€ge nachzahlen.
Zoll warnt vor Schwarzarbeit
âFrĂŒher oder spĂ€ter kommt Schwarzarbeit ans Licht. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass VerstöĂe ernsthafte Folgen habenâ, so Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Regensburg. Ăber den Fall berichtete das Hauptzollamt Regensburg am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
