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    Nachrichten aus ganz Bayern

    Windkraft-Boom in Bayern: 743 neue Anträge in sechs Monaten – Aiwanger warnt vor Nachlässigkeit!

    12. August 20252 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    MÜNCHEN - ⚡ Aiwanger präsentiert am Dienstag (12.08.2025) Halbjahresbilanz bei Windkraft: 743 Anträge in sechs Monaten - mehr als drei Vorjahre zusammen! 🌪️
    Symbolfoto: envato | Shaiith

    MÜNCHEN – Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger verkündete am Dienstag (12.08.2025) beeindruckende Zahlen zum bayerischen Ausbau der Windkraft. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres stellten Investoren Anträge für 743 neue Windenergieanlagen – doppelt so viele wie in den gesamten Jahren 2022, 2023 und 2024 zusammen.

    Windkraft in Bayern: 96 Genehmigungen übertreffen Vorjahreswert

    Bis Ende Juni erteilten die Behörden 96 Genehmigungen für neue Anlagen – mehr als im gesamten Jahr 2024 mit 93 Genehmigungen. Zudem gingen zehn Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 52,7 Megawatt in Betrieb. „Die Öffnung der 10h-Regel und unsere Beratung wirken“, erklärte Aiwanger.

    Kommunen profitieren von Beteiligungsgesetz

    „Die Zahlen zeigen: Unsere Maßnahmen wirken“, so der Minister weiter. „Ich danke besonders auch den Kommunen und Regionalen Planungsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit. Auch unsere Windkümmerer und die Regierungen leisten hervorragende Arbeit und der Windkraftausbau in den Bayerischen Staatsforsten ist zu einem Erfolgsmodell geworden.“

    Das geplante Beteiligungsgesetz soll Kommunen mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde entschädigen – etwa 30.000 Euro jährlich je Windrad. Eine Anlage liefert rechnerisch Strom für rund 10.000 Bürger und bringt viele Aufträge für die regionale Bauwirtschaft.

    Warnung vor Nachlassen trotz Erfolg

    Trotz der positiven Entwicklung warnt Aiwanger vor Nachlässigkeit: „Die hervorragenden Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir den Ausbau der Windenergie weiterhin vorantreiben müssen.“ Der Boom im Juni resultiere teilweise aus einem Vorzieheffekt, da Erleichterungen bei Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ausliefen.

    „Planungssicherheit ist unverzichtbar. Der Bund darf jetzt bei der angekündigten Evaluierung der Erneuerbaren keine Fehler machen und Sand ins Getriebe bringen. Am besten jetzt gar nichts tun, wenn’s läuft!“, appellierte der Minister. Die 1,8 Prozent Vorrangflächen für Bayern 2032 dürften ebenfalls nicht mehr in Frage stehen. „Außerdem sehen wir, dass der Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen zunimmt und die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte unter Druck steht. Deshalb appelliere ich an den Bund, an den Flächenzielen bis 2032 und am Referenzertragsmodell festzuhalten.“

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    Eric Paul

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