Wohnungsnot in vielen Städten sorgt nicht nur fĂźr Stress bei der Suche, sondern lockt auch Kriminelle an. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt: BetrĂźger nutzen die angespannte Lage gezielt aus, indem sie mit scheinbar attraktiven Wohnungen Interessenten kĂśdern und Vorauszahlungen fĂźr Kaution und Miete verlangen. Doch die angebotenen Wohnungen gehĂśren ihnen gar nicht – das Geld ist nach der Ăberweisung verloren.
Gefälschte Verträge und Vorauszahlungen
Die Masche ist raffiniert: Kriminelle mieten attraktive Wohnungen an und geben sich als EigentĂźmer aus. Interessenten dĂźrfen die Wohnung besichtigen, bekommen einen gefälschten Mietvertrag und werden zur Vorauszahlung von Kaution und Miete aufgefordert. Tilmann LĂźcke von der R+V Versicherung warnt: âFĂźr eine Mietwohnung muss fast immer eine Kaution bezahlt werden. Doch die ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon vor oder bei Abschluss des Mietvertrags. Das gleiche gilt fĂźr die Miete.â Wer vorab zahlen soll, sollte auf keinen Fall darauf eingehen.
Wohnung weg, Geld weg
Die BetrĂźger nutzen die Not der Wohnungssuchenden schamlos aus. Wer lange sucht, freut sich oft Ăźber eine Zusage und hinterfragt das Vorgehen nicht mehr kritisch. Doch am Ende steht fest: Die Wohnung steht gar nicht zur VerfĂźgung – das Geld ist weg. LĂźcke rät: âBei einem konkreten Verdacht sollte immer die Polizei eingeschaltet werden.â
Betrug auch online – Identitätsklau inklusive
Eine weitere Masche läuft komplett online ab. Kriminelle bieten Wohnungen im Internet an, stimmen alles telefonisch oder per Mail ab und fordern eine Kautionszahlung, bevor die Wohnung besichtigt werden kann. Sie versprechen, das Geld zurĂźckzuerstatten, falls die Wohnung doch nicht passt – ein leeres Versprechen. Besonders perfide: Manche Ăźbernehmen die Identität seriĂśser Makler und verschicken E-Mails unter deren Namen. Häufig heiĂt es auch, der Vermieter sei im Ausland und kĂśnne deshalb nicht persĂśnlich erscheinen.
Warnsignale erkennen
- FĂźr die Ăberweisung der Kaution wird ein ausländisches Konto genannt.
- Der Mietpreis liegt deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen.
- Es fehlen Kontaktdaten oder persĂśnliche Ansprechpartner.
- Die Kaution soll sofort und vollständig gezahlt werden, noch vor Vertragsbeginn.
Rechtliche Hinweise zur Kaution
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Eine Zahlung kann in einem Betrag erfolgen oder in bis zu drei monatlichen Raten. Im Mietvertrag muss die Kaution und ihre konkrete HĂśhe festgehalten sein. Wer keine Barzahlung leisten mĂśchte, kann mit dem Vermieter auch eine MietkautionsbĂźrgschaft vereinbaren.
Vorsicht bei persĂśnlichen Daten
Kriminelle sind nicht nur auf Geld aus: Oft werden ßber scheinbar seriÜse Internetangebote auch persÜnliche Daten abgegriffen, etwa durch gefälschte Registrierungsformulare. Diese Daten missbrauchen die Betrßger später mÜglicherweise fßr weitere Betrugsversuche.

