Wohnungsnot in vielen Städten sorgt nicht nur fĂĽr Stress bei der Suche, sondern lockt auch Kriminelle an. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt: BetrĂĽger nutzen die angespannte Lage gezielt aus, indem sie mit scheinbar attraktiven Wohnungen Interessenten ködern und Vorauszahlungen fĂĽr Kaution und Miete verlangen. Doch die angebotenen Wohnungen gehören ihnen gar nicht – das Geld ist nach der Ăśberweisung verloren.
Gefälschte Verträge und Vorauszahlungen
Die Masche ist raffiniert: Kriminelle mieten attraktive Wohnungen an und geben sich als EigentĂĽmer aus. Interessenten dĂĽrfen die Wohnung besichtigen, bekommen einen gefälschten Mietvertrag und werden zur Vorauszahlung von Kaution und Miete aufgefordert. Tilmann LĂĽcke von der R+V Versicherung warnt: „FĂĽr eine Mietwohnung muss fast immer eine Kaution bezahlt werden. Doch die ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon vor oder bei Abschluss des Mietvertrags. Das gleiche gilt fĂĽr die Miete.“ Wer vorab zahlen soll, sollte auf keinen Fall darauf eingehen.
Wohnung weg, Geld weg
Die BetrĂĽger nutzen die Not der Wohnungssuchenden schamlos aus. Wer lange sucht, freut sich oft ĂĽber eine Zusage und hinterfragt das Vorgehen nicht mehr kritisch. Doch am Ende steht fest: Die Wohnung steht gar nicht zur VerfĂĽgung – das Geld ist weg. LĂĽcke rät: „Bei einem konkreten Verdacht sollte immer die Polizei eingeschaltet werden.“
Betrug auch online – Identitätsklau inklusive
Eine weitere Masche läuft komplett online ab. Kriminelle bieten Wohnungen im Internet an, stimmen alles telefonisch oder per Mail ab und fordern eine Kautionszahlung, bevor die Wohnung besichtigt werden kann. Sie versprechen, das Geld zurĂĽckzuerstatten, falls die Wohnung doch nicht passt – ein leeres Versprechen. Besonders perfide: Manche ĂĽbernehmen die Identität seriöser Makler und verschicken E-Mails unter deren Namen. Häufig heiĂźt es auch, der Vermieter sei im Ausland und könne deshalb nicht persönlich erscheinen.
Warnsignale erkennen
- Für die Überweisung der Kaution wird ein ausländisches Konto genannt.
- Der Mietpreis liegt deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen.
- Es fehlen Kontaktdaten oder persönliche Ansprechpartner.
- Die Kaution soll sofort und vollständig gezahlt werden, noch vor Vertragsbeginn.
Rechtliche Hinweise zur Kaution
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Eine Zahlung kann in einem Betrag erfolgen oder in bis zu drei monatlichen Raten. Im Mietvertrag muss die Kaution und ihre konkrete Höhe festgehalten sein. Wer keine Barzahlung leisten möchte, kann mit dem Vermieter auch eine Mietkautionsbürgschaft vereinbaren.
Vorsicht bei persönlichen Daten
Kriminelle sind nicht nur auf Geld aus: Oft werden über scheinbar seriöse Internetangebote auch persönliche Daten abgegriffen, etwa durch gefälschte Registrierungsformulare. Diese Daten missbrauchen die Betrüger später möglicherweise für weitere Betrugsversuche.