NEUBURG AN DER DONAU – Ein 64-jähriger Neuburger befuhr am Samstag (17.01.2026) gegen 7:25 Uhr mit seinem Suzuki die Heinrichsheimstraße von der Grünauer Straße kommend in Fahrtrichtung Heinrichsheim. Zeitgleich befuhr ein 45-jähriger Bad Abbacher mit seinem KIA die Sudetenlandstraße von Neuburg aus kommend in Fahrtrichtung Heinrichsheim.
Vorfahrtsschild übersehen
Auf Höhe der Kreuzung Heinrichsheimstraße und Sudetenlandstraße kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der Bad Abbacher hatte zuvor das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ vor sich und übersah jedoch den vorfahrtsberechtigten Neuburger.
Heftige Kollision mit hohem Sachschaden
Beim Zusammenstoß stieß die rechte Fahrzeugseite des Neuburger Autos mit der linken Fahrzeugseite des Bad Abbachers zusammen. Hierbei entstand beim Neuburger Fahrzeug ein Sachschaden von 6.000 Euro und beim Bad Abbacher ein Schaden von 20.000 Euro. Beide Personen blieben unverletzt. Gegen den Bad Abbacher leitet die Polizei nun ein Verfahren bezüglich der Verkehrsordnungswidrigkeit Missachten der Vorfahrt ein.
