BERLIN â Justizministerin Stefanie Hubig (56, SPD) legt heute einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen vor. Die Opfer sollen kĂźnftig leichter Schadensersatz bekommen. Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass E-Scooter-Fahrer kĂźnftig fĂźr einen Unfall haften, wenn sie sich nicht entlasten kĂśnnen.
Beweislast kehrt sich um
Bislang mĂźssen die Geschädigten beweisen, dass der Fahrer Schuld am Unfall war. In der Praxis ist das aber oft schwierig â und die Unfallopfer bleiben auf den Kosten sitzen. Halter â beispielsweise Anbieter von Sharing-E-Scootern, wie Lime oder Dott â sollen sogar dann fĂźr Schäden haften, wenn sie kein Verschulden trifft (sogenannte Gefährdungshaftung). Damit gelten fĂźr Unfälle mit E-Scootern kĂźnftig die gleichen Haftungsregeln wie fĂźr Unfälle mit Autos.
Ministerin nimmt Anbieter in die Pflicht
âFĂźr mich ist klar: Unfälle mit E-Scootern passieren immer häufiger. Insbesondere E-Scooter von Sharing-Anbietern sind oft in Unfälle verwickeltâ, so Hubig. âWir mĂźssen die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafĂźr auch Ersatz leisten mĂźssen â ohne Wenn und Aber.â
Unfallzahlen haben sich verdoppelt
In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich gestiegen. Waren es 2020 noch weniger als 6000 Unfallbeteiligte, stieg die Zahl im letzten Jahr auf Ăźber zwĂślftausend. Mit dem Gesetzesentwurf sagt Hubig damit auch kreuz und quer abgestellten E-Scootern den Kampf an. Denn die sorgen in vielen Städten fĂźr Ărger â und sind schuld an vielen Unfällen.
Das aber zu beweisen, ist fĂźr die Unfallopfer bislang nahezu unmĂśglich. Mit den neuen Haftungsregeln soll damit Schluss sein, dann haften die Sharing-Anbieter fĂźr so verursachte Unfälle. Hubig: âEs darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst Ăźber alle Berge ist.â
