Dienstag, 02.12.2025

BERLIN – Justizministerin Stefanie Hubig (56, SPD) legt heute einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen vor. Die Opfer sollen künftig leichter Schadensersatz bekommen. Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass E-Scooter-Fahrer künftig für einen Unfall haften, wenn sie sich nicht entlasten können.

Beweislast kehrt sich um

Bislang müssen die Geschädigten beweisen, dass der Fahrer Schuld am Unfall war. In der Praxis ist das aber oft schwierig – und die Unfallopfer bleiben auf den Kosten sitzen. Halter – beispielsweise Anbieter von Sharing-E-Scootern, wie Lime oder Dott – sollen sogar dann für Schäden haften, wenn sie kein Verschulden trifft (sogenannte Gefährdungshaftung). Damit gelten für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit Autos.

Ministerin nimmt Anbieter in die Pflicht

„Für mich ist klar: Unfälle mit E-Scootern passieren immer häufiger. Insbesondere E-Scooter von Sharing-Anbietern sind oft in Unfälle verwickelt“, so Hubig. „Wir müssen die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber.“

Unfallzahlen haben sich verdoppelt

In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich gestiegen. Waren es 2020 noch weniger als 6000 Unfallbeteiligte, stieg die Zahl im letzten Jahr auf über zwölftausend. Mit dem Gesetzesentwurf sagt Hubig damit auch kreuz und quer abgestellten E-Scootern den Kampf an. Denn die sorgen in vielen Städten für Ärger – und sind schuld an vielen Unfällen.

Das aber zu beweisen, ist für die Unfallopfer bislang nahezu unmöglich. Mit den neuen Haftungsregeln soll damit Schluss sein, dann haften die Sharing-Anbieter für so verursachte Unfälle. Hubig: „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist.“

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