MÜNCHEN – Eigentümer von Wohnanhängern wenden sich immer wieder mit Fragen zur Beitragspflicht an die Verbraucherzentrale Bayern. Viele sind unsicher, ob für einen Wohnwagen auf dem Campingplatz der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. „Das kommt darauf an, ob der Verbraucher auf dem Campingplatz melderechtlich erfasst ist“, erklärt Elisabeth Graml von der Verbraucherzentrale Bayern am Dienstag (05.08.2025).
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