DEUTSCHLAND – Beamte bekommen fĂĽr ein Jahr Arbeit bis zu dreieinhalbmal so viel an Pensionsanspruch gutgeschrieben wie Arbeitnehmer bei gleichem Gehalt an Rente. Die PensionsansprĂĽche von Abgeordneten und Ministern liegen sogar noch höher, wie BILD berichtet.
Arbeitnehmer: 40,79 Euro fĂĽr Durchschnittslohn
Wer als ganz normaler Arbeitnehmer ein Jahr lang den Durchschnittslohn (derzeit 4.328,67 Euro) verdient, erwirbt einen Rentenanspruch von 40,79 Euro im Monat, so BILD. Nach 45 Jahren winken also 1.835,55 Euro Rente. Bei 2.000 Euro Bruttogehalt sind es laut BILD 18,85 Euro Rentenanspruch, bei 3.000 Euro Gehalt wären es 28,27 Euro.
Beamte: Bis zu 114 Euro pro Jahr
Bei den Staatsdienern ist grundsätzlich das letzte Gehalt maßgeblich für das Altersgeld. Für jedes Jahr Arbeit erhalten Beamte davon knapp 1,8 Prozent Pension. So erhält ein Bundes-Betriebsmeister laut BILD für ein Jahr Arbeit einen Pensionsanspruch von 56,08 Euro. Bei einem Kriminalkommissar wären es 76,07 Euro, bei einem Oberamtsrat 114,16 Euro.
Staatssekretär: 285 Euro pro Jahr
Der Pensionsanspruch eines Staatssekretärs liegt laut BILD bei 285,66 Euro für ein Jahr Arbeit. Ein Angestellter mit gleichem Gehalt würde wegen der Beitragsbemessungsgrenze nur 79,63 Euro gesetzliche Rente erhalten – also weniger als ein Drittel des Beamten.
Politiker kassieren am meisten
Bei den Politikern läuft es noch einmal anders, berichtet BILD: Ihre Pensionsansprüche liegen sogar noch höher als die der Beamten! So erwirbt ein Bundestagsabgeordneter für jedes Mandatsjahr 2,5 Prozent der Diäten als Pensionsanspruch. Das sind derzeit 295,84 Euro.
Minister: 1.150 Euro fĂĽr vier Jahre
Bei Ministern ist es laut BILD noch mehr. Ab vier Jahren im Ministeramt stehen ihnen 27,74 Prozent des aktuellen Ministergehaltes an Pension zu. Das entspricht etwa 1.150 Euro fĂĽr jedes der ersten vier Jahre im Amt. Ab dem fĂĽnften Amtsjahr sind es sogar 396,60 Euro Pensionsanspruch pro Jahr.

