Ob beim Hotel-Check-in, im Fitnessstudio oder bei der Autovermietung â vielerorts wandert der Personalausweis ganz selbstverstĂ€ndlich ĂŒber den Tresen. Dabei haben die meisten Unternehmen ĂŒberhaupt kein Recht, das Dokument einzubehalten, zu kopieren oder zu scannen. Viele Verbraucher kennen diese Regeln nicht â und geben ihre sensiblen Daten leichtfertig aus der Hand.
Was das Gesetz fĂŒr den Personalausweis erlaubt â und was nicht
Bereits seit 2010 regelt das neue Personalausweisgesetz eindeutig, wie mit dem Dokument umzugehen ist. Der Grundsatz: Nur wenige Institutionen dĂŒrfen den Ausweis wirklich scannen oder kopieren. Dazu zĂ€hlen Behörden, Banken und Telekommunikationsanbieter.
Alle anderen dĂŒrfen sich den Ausweis lediglich vorzeigen lassen â etwa um Namen oder Anschrift zu prĂŒfen. Eine Kopie darf nur dann angefertigt werden, wenn die betroffene Person ausdrĂŒcklich zustimmt. Zudem muss die Kopie als solche klar gekennzeichnet sein. Ein besonders weit verbreiteter Irrtum betrifft die Nutzung des Ausweises als Pfand. Auch das ist nicht zulĂ€ssig â unabhĂ€ngig davon, ob es sich um Hotels, Mietwagenfirmen oder Veranstalter handelt.
Der elektronische Ausweis: Mehr Komfort, mehr Verantwortung
Mit der EinfĂŒhrung des elektronischen Personalausweises hat sich auch die Datenlage verĂ€ndert. Neben den sichtbaren Informationen enthĂ€lt der Ausweis einen Chip, der digitale Identifizierungsprozesse ermöglicht â etwa beim Online-Shopping, bei BehördengĂ€ngen oder an Automaten.
Auch sichere Signaturen fĂŒr VertrĂ€ge und Dokumente sind durch die eID-Funktion möglich. Damit wird der Ausweis zu einem digitalen SchlĂŒssel â doch genau dieser SchlĂŒssel darf nicht leichtfertig in fremde HĂ€nde gelangen.
Vorsicht vor Datenmissbrauch
Die Gefahr: Gelangen sensible Daten in falsche HĂ€nde, ist ein Missbrauch nur schwer aufzuhalten. Wer eine Kopie des Ausweises in fremde HĂ€nde gibt, öffnet potenziell die TĂŒr fĂŒr IdentitĂ€tsdiebstahl oder betrĂŒgerische VertragsabschlĂŒsse.
âSind die Daten einmal in Umlauf, lĂ€sst sich ihre Verbreitung oft nur schwer stoppenâ, warnt auch Sascha NuĂ, Jurist bei der R+V Versicherung. Das Personalausweisgesetz soll Verbraucher genau davor schĂŒtzen â vor allem durch die EinschrĂ€nkung des Zugriffs fĂŒr Dritte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also den eigenen Ausweis nicht leichtfertig aus der Hand geben.