SCHROBENHAUSEN – Seit Mittwoch (30.04.2025) läuft das Parken in der Schrobenhausener Innenstadt wieder nach den regulären Regeln ab. Nach den gravierenden Hochwasserschäden und langen Reparaturarbeiten sind sämtliche Parkscheinautomaten nun wieder funktionstüchtig.
Übergangsregelung mit Parkscheibe endet
Die vorübergehend eingeführte Möglichkeit, mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos zu parken, fällt damit weg. Autofahrer müssen seit Mittwoch wieder Parkscheine lösen und die regulären Gebührenzeiten beachten. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die entsprechenden Beschilderungen sowie die Informationen an den Parkscheinautomaten zu beachten.
Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Bei den Parkgebühren gibt es keine Änderungen. Allerdings gilt seit dem 1. April 2025 eine wichtige Neuerung: Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen können in Schrobenhausen auf den gekennzeichneten Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Hierfür muss lediglich eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit ausgelegt werden.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Sonderregelung ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die am Ende des Kennzeichens mit einem „E“ gekennzeichnet sind. Elektroautos ohne dieses spezielle Kennzeichen müssen weiterhin die regulären Parkgebühren entrichten.