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    Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

    Neue CO2-Regel für Heizkosten: Vermieter werden jetzt beteiligt

    30. September 2024Aktualisiert12. November 20242 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilt erstmals CO2-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern auf. Ziel ist, Mieter zu entlasten und Sanierungen zu fördern.
    Foto: vifogra | Lars Haubner

    Neuburg an der Donau – Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Regelung gilt für Heizkosten, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann, und findet dieses Jahr erstmals Anwendung in den Abrechnungen. Um die Bürgerinnen und Bürger damit nicht allein zu lassen, bietet der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen aber umfangreiche Beratungen an.

    Seit 2021 werden für den CO2-Ausstoß Preise fällig, die von Lieferanten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas über Emissionszertifikate gezahlt und auf die Verbraucherpreise umgelegt werden. In Mietwohnungen werden die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell verteilt: Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche, desto mehr Kosten trägt der Vermieter. Ab einem Ausstoß von über 52 kg CO2 pro Quadratmeter müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Bei einem Ausstoß von 32 bis 37 kg CO2 pro Quadratmeter wird jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Unter zwölf Kilogramm CO2 trägt der Mieter die volle Last – allerdings dürfte der Betrag dann auch entsprechend niedrig sein.

    Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilt erstmals CO2-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern auf. Ziel ist, Mieter zu entlasten und Sanierungen zu fördern.
    Grafik: tennews

    Das Ziel des Gesetzes ist es, Mieter zu entlasten und Vermieter zu motivieren, in klimafreundliche Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu investieren. „Mietende insbesondere, wenn sie in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß wohnen, werden durch das Gesetz entlastet“, erklärt Michaela Zombek, Energieberaterin des VerbraucherService Bayern, in einer Mitteilung des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

    Das Gesetz verpflichtet Vermieter, die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung auszuweisen und die anteiligen Kosten zu übernehmen. Mieter, die ihre Brennstoffe selbst beziehen, können den Vermieteranteil berechnen und sich die Kosten erstatten lassen. Rechenhilfen bietet unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Website an.

    Der VerbraucherService Bayern und der Verein „Energie effizient einsetzen e.V.“ bieten kostenlose Energiesprechstunden an, in denen sich Bürger zu Energiethemen beraten lassen können. Die Sprechstunden finden im Landratsamt in Neuburg, in der Volkshochschule in Schrobenhausen und im Bürgerhaus in Burgheim statt. Auch Vor-Ort-Beratungen sind möglich. Termine können jeweils online oder telefonisch vereinbart werden. Außerdem können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger mithilfe eines sogenannten Energiesparkoffers selber auf die Suche nach Energiefressern machen. Ein Set bestehend unter anderem aus Stromverbrauchsmessgeräten, diversen Thermometern und einer Wärmebildkamera kann kostenlos beim Landkreis ausgeliehen werden.

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    Eric Paul

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