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    Milliardenpanne bei 22 Millionen Renten-Bescheiden – Insgesamt Elf Millionen Euro zu viel berechnet!

    6. August 2025Aktualisiert6. August 20252 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    Symbolfoto: Vifogra | Paul

    BERLIN – Alle 22 Millionen deutschen Rentner erlebten im Juli 2025 eine böse Überraschung. Bei der fälligen Nachzahlung zur Pflegeversicherung unterlief der Rentenversicherung ein schwerwiegender Rechenfehler, wie mehrere Medien am Mittwochabend (06.08.2025) berichtet. Die Behörden berechneten die Beiträge der Renten falsch und kassierten dadurch rund 11 Millionen Euro zu viel.

    Falsche Berechnungsgrundlage für Renten führt zu Überzahlung

    Erwerbstätige zahlen bereits seit Januar den erhöhten Beitragssatz. Rentnern zogen die Behörden im Juli einmalig eine Nachzahlung von 1,2 Prozent ihrer Rente ab – entsprechend sechs Monaten zu je 0,2 Prozentpunkten. Das Problem: Die Berechnung erfolgte auf Basis der zum 1. Juli erhöhten Rentenhöhe, obwohl diese von Januar bis Juni noch gar nicht galt.

    Beispielrechnung zeigt das Ausmaß des Fehlers

    Der konkrete Fall eines Rentners, über den die „BILD“-Zeitung berichtet, verdeutlicht die Tragweite: Anstatt mit der bis Juni gültigen Rente von 2.455,98 Euro rechneten die Behörden mit dem neuen Wert von 2.547,80 Euro. Die Nachzahlung von 1,2 Prozent auf die höhere Summe betrug 30,57 Euro anstatt 29,47 Euro – eine Differenz von 1,10 Euro pro Betroffenen. Obwohl der Betrag im Einzelfall überschaubar wirkt, offenbart der Vorfall Mängel in der Datenverarbeitung der Rentenversicherung. Laut Angaben der BILD hat die Pflegeversicherung damit insgesamt rund elf Millionen Euro zu viel berechnet.

    Steuerzahler-Bund fordert Erstattung

    Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, kritisierte gegenüber Bild: „Gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern ist das nicht fair! Das zuständige Sozialministerium und die Rentenversicherung wären gut beraten, die zu viel gezahlten Pflegebeiträge wieder zu erstatten.“ Das planen die Verantwortlichen allerdings nicht: Sozialministerin Bärbel Bas ließ über eine Sprecherin gegenüber „Bild“ mitteilen, dass eine Rückzahlung nicht vorgesehen sei.

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