MÜNCHEN – Mehrere Drohnen legten am Donnerstagabend (02.10.2025) den Münchner Flughafen lahm. Ab 22:18 Uhr stellten die Verantwortlichen den Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen sukzessive ein, wie die Behörden am Freitagnachmittag (03.10.2025) abschließend berichten. Ab 22:35 Uhr sperrten sie beide Start- und Landebahnen komplett. Bis Mitternacht fielen 17 Flüge aus, 15 weitere leiteten die Airlines um. Einen Verursacher konnten Bundes- und Landespolizei trotz umfangreicher Fahndung bislang nicht identifizieren.
Drohnen zunächst im Umfeld des Flughafens gesichtet
Die ersten Hinweise auf Drohnen gingen gegen 20:30 Uhr ein. Betroffen waren zunächst Bereiche rund um den Flughafen, darunter Freising und Erding. Die Landespolizei leitete daraufhin umgehend umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit starken Kräften im Umfeld ein. Parallel führte die Bundespolizei auf dem Flughafengelände unverzüglich Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen durch.
Gegen 21:05 Uhr meldeten Zeugen dann Drohnen in der Nähe des Flughafenzauns. Die erste Sichtung auf dem Flughafengelände erfolgte gegen 22:10 Uhr. Die Sichtungen endeten gegen Mitternacht.
Hubschrauber im Einsatz – 15 Flüge umgeleitet
Zur Überwachung des Luftraums und zu Fahndungszwecken setzten Bundespolizei und Bayerische Landespolizei Hubschrauber ein. Der Flughafen München kümmerte sich in Zusammenarbeit mit den Airlines umgehend um die Versorgung der Passagiere in den Terminals. Feldbetten, Decken, Getränke und Snacks standen bereit. 15 ankommende Flüge leiteten die Verantwortlichen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt um.
Bewährte Zusammenarbeit aller Behörden
Die Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung aller beteiligten Stellen und dem Flughafenbetreiber auf Grundlage gemeinsam konzipierter Notfallpläne. An Verkehrsflughäfen sind für die Detektion und Abwehr von Drohnen die Deutsche Flugsicherung, der Flughafenbetreiber, die Landesluftsicherheitsbehörden sowie Landes- und Bundespolizei zuständig. Im Umfeld des Flughafens trägt die jeweils örtlich zuständige Landespolizei die Verantwortung, auf dem Flughafengelände selbst ist die Bundespolizei zuständig. Die Strafverfolgung obliegt wiederum der Landespolizei.