VILSHOFEN AN DER DONAU – Ein 21-jähriger Mann aus Vilshofen an der Donau muss sich wegen Erpressung verantworten. Er behielt nach der Trennung das Handy seiner 16-jährigen Ex-Freundin ein und drohte mit der Veröffentlichung privater Inhalte, falls sie die Beziehung nicht wieder aufnimmt. Am Dienstag (03.09.2025) erstattete die Jugendliche Anzeige.
Handy nach Trennung einbehalten
Der Beschuldigte soll das Mobiltelefon der jungen Frau im Zuge der Trennung einbehalten haben. Mit den darauf gespeicherten privaten Inhalten drohte er nun, diese zu veröffentlichen, falls die Beziehung der beiden nicht wieder aufgenommen wird – ein klarer Fall von Erpressung. Die 16-jährige Vilshofenerin wandte sich hilfesuchend an die Polizei und erstattete Anzeige gegen ihren Ex-Freund. Die Beamten nahmen die Ermittlungen umgehend auf.
Durchsuchung fĂĽhrt zum Erfolg
Im Rahmen der Ermittlungen beantragte die Polizei Vilshofen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 21-Jährigen. Diese Maßnahme war erfolgreich: Das Handy der Anzeigenerstatterin konnte beim Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden. Der Staatsanwaltschaft wird nun unter anderem eine Anzeige wegen Erpressung vorgelegt.
Wichtiger Hinweis fĂĽr Betroffene von Erpressung
Wer von ähnlichen Versuchen betroffen ist, sollte sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu kontaktieren. Erpressung ist ein Straftatbestand, der konsequent verfolgt wird – unabhängig davon, ob es sich um ehemalige Partner handelt oder nicht.
