MEMMINGEN – Zöllner am Flughafen Memmingerberg beschlagnahmten kürzlich sechs Steinkorallen bei einer Familie, die aus ihrem Ägypten-Urlaub zurückkehrte. Die Urlauber führten keine erforderliche Genehmigung für die artengeschützten Meerestiere mit sich.
Unwissenheit schützt nicht vor Beschlagnahme
Bei der Zollkontrolle gaben die Reisenden an, dass die Korallen als Reiseandenken gedacht seien. Ihnen war nicht bekannt, dass diese Arten unter Artenschutz stehen. „Dieser Fall zeigt, dass Urlauber artgeschützte Tiere oft aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen“, erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg.
Täglich sterben bis zu 150 Arten aus
Mehr als 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse sind weltweit geschützt. Dennoch sterben täglich bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Der Zoll überwacht die strengen Vorschriften wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu bewahren.
App hilft bei der Urlaubsplanung
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände aus Tierteilen oder fremdartigen Pflanzen können als Souvenirs verlockend wirken – doch äußerste Vorsicht ist geboten. Mit der Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit. Urlauber können vor ihrer Reise feststellen, welche geschützten Tiere und Pflanzen in verschiedenen Ländern zum Kauf angeboten werden könnten. Weitere Informationen gibt es unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de.