Nur zwei Prozent schaffen Hürde am Bundesverfassungsgericht
Eine solche Aufforderung bedeutet normalerweise, dass sich das höchste deutsche Gericht ernsthaft mit der rechtlichen Argumentation auseinandersetzt, so die Verbände in einer gemeinsamen Presseerklärung am Freitag (15.08.2025). Lediglich zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden würden diese Hürde demnach überhaupt schaffen. Die betroffenen Institutionen haben nun bis zum 15. Oktober 2025 Zeit für eine Stellungnahme.
Internationaler Gerichtshof stärkt Argumentation
Rückenwind erhielten die Kläger durch das jüngste Gutachten des Internationalen Gerichtshofs. Dieser stellte Ende Juli fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um dem Schutz der Menschenrechte und dem Völkerrecht Sorge zu tragen.
Tempolimit als konkrete Forderung
„Die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung war ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Deutschland brauche ein starkes Klimaschutzgesetz mit konkreten Vorgaben wie der Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen. „ch gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso erfolgreich sein wird wie die aus dem Januar 2020 und Karlsruhe die Bundesregierung zur Nachschärfung verpflichten wird“, so Resch weiter.
BUND fordert 100 Prozent erneuerbare Energien
BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen warnt vor Schadensersatzforderungen: „Wir brauchen einen deutlich beschleunigten Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz. Ansonsten drohen nach dem IGH-Gutachten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe der Länder des globalen Südens gegen Industriestaaten wie Deutschland.“