PFARRKIRCHEN – Ein Bewohner in der Au in Pfarrkirchen besprühte am Samstag (30.08.2025) gegen 15:25 Uhr ein Wespennest unter seinem Garagendach mit einem nicht näher bekannten Mittel. Hierdurch verendeten zumindest mehrere Wespen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Gegen den Bewohner wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Bundesnatur- und Bundesartenschutzgesetz eingeleitet. Ihn erwartet nun ein Bußgeld.
Alle Wespenarten geschützt
Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei sämtlichen hier vorkommenden Wespenarten um geschützte Tiere handelt und diese artenschutzrechtlich geschützt sind. Eine eigenständige Tötung oder Umsiedlung eines Wespenschwarms ist daher nicht erlaubt.
Expertenrat bei unterer Naturschutzbehörde
Betroffene eines Wespenbaus können sich an die untere Naturschutzbehörde an den Landratsämtern wenden. Dort können sie sich über Umsiedlung oder weitere Maßnahmen von einem Experten beraten lassen.