MÜNCHEN – Bei der Kontrolle eines Fluggasts aus Südafrika entdeckten Zollbeamte am Münchner Flughafen das Haifischgebiss eines Kurz- oder Langflossen-Makohais. Das „Souvenir“ befand sich im Koffer des Reisenden und wurde gemäß den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beschlagnahmt.
Da viele Haiarten unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) stehen, ist der Handel mit entsprechenden Produkten streng reglementiert. Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende sich vor dem Urlaub über artenschutzrechtliche Bestimmungen informieren sollten, um illegale Mitbringsel zu vermeiden.