STRASSBURG – Die EU plant tiefgreifende Änderungen am Führerscheinrecht, die schon bald auch in Deutschland spürbar werden könnten. Mit der neuen Führerscheinreform sollen Verkehrssicherheit und Digitalisierung weiter vorangebracht werden.
Führerscheinreform ermöglicht digitalen Führerschein bis 2030
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins, der bis Ende 2030 in allen EU-Staaten verfügbar sein soll. Dieser soll über die „European Digital Identity Wallet“ gespeichert werden. Wer möchte, kann weiterhin eine physische Karte beantragen.
Führerscheingültigkeit und medizinische Checks
Die neuen Regeln sehen vor, dass Auto- und Motorradführerscheine künftig 15 Jahre lang gültig sind – mit Ausnahmen, wenn der Führerschein als Personalausweis verwendet wird. Für ältere Fahrerinnen und Fahrer (ab 65 Jahren) dürfen die Mitgliedsstaaten kürzere Gültigkeitszeiträume festlegen.
Eine verpflichtende ärztliche Untersuchung ab 70 wird es hingegen nicht geben. Staaten dürfen jedoch wahlweise entweder einen ärztlichen Check oder eine Selbstauskunft über Gesundheitszustand und Sehvermögen verlangen.
Führerscheinreform bringt begleitetes Fahren auch für Lastwagen
Neu ist die Ausweitung des Begleiteten Fahrens auf Lastwagen der Klasse C. Damit soll dem Fahrermangel im Transportwesen entgegengewirkt werden. Auch für Autos wird das Begleitete Fahren EU-weit vereinheitlicht – künftig ist es in allen Ländern ab 17 Jahren möglich.
Die Probezeit für Fahranfänger wird in der gesamten EU auf mindestens zwei Jahre festgelegt. Während dieser Zeit sollen besonders strenge Regeln bei Alkohol- und Drogenverstößen gelten.
Führerschein im Heimatstaat möglich
Zukünftig dürfen Bürger ihren Führerschein auch dann im Heimatland erwerben, wenn sie aktuell in einem anderen EU-Staat leben – vorausgesetzt, die Prüfungen können dort nicht in der eigenen Amtssprache abgelegt werden.
Ob die Anhebung der Gewichtsgrenze für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen in die Richtlinie aufgenommen wird, ist laut ADAC derzeit noch offen. Die Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und Rat formell bestätigt werden. Erst danach wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Anschließend hat Deutschland Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.