MÜNCHEN – Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag (09.09.2025) Eckpunkte für eine umfassende Anpassung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Damit soll das bereits seit 1978 bestehende Jagdgesetz an die modernen Herausforderungen angepasst werden. Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger begrüßte den Beschluss.
Jagdgesetz ohne Bürokratie
„Mit diesen Reformen schaffen wir in Bayern die Grundlage für mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie für die Jagd“, erklärte Aiwanger, der in den letzten Monaten intensive Gespräche mit Verbänden, Abgeordneten und Ministerien über eine Reform des Jagdrechts geführt hatte. „Das ist ein Erfolg für Jäger, Waldbesitzer, Landwirte und alle, die sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Natur einsetzen.“
Eigenverantwortung bei Rehwild
Bei der Bejagung von Rehwild setzt Bayern künftig stärker auf die Eigeninitiative vor Ort. Rehwild kann auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit stärkt die Staatsregierung die Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht, eröffnet Handlungsmöglichkeiten und reduziert Verwaltungsaufwand. Erklärtes Ziel dabei: Ein ausgeglicheneres Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände.
Wolf und Goldschakal im Visier
Mit Blick auf den im Juli durch die EU abgesenkten Schutzstatus des Wolfs und die rasche Verbreitung des Goldschakals schafft der Freistaat im Jagdgesetz die Voraussetzungen für eine künftige nachhaltige Bejagung dieser Tierarten. Bayern mache sich laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums „fit“ für ein Bestandsmanagement dieser Arten, die eine Gefahr für die bayerische Weidetierhaltung darstellen. Nun müsse lediglich noch der Bund Klarheit beim Erhaltungszustand des Wolfs schaffen und Erhaltungszustand „günstig“ für ganz Deutschland feststellen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Weitere Themen in neues Jagdgesetz eingebracht
Neben diesen Punkten sind auch weitere Neuerungen im Gesetzgebungsverfahren eingebracht: Freiflächenphotovoltaik-Anlagen gelten künftig nicht mehr als jagdlich befriedete Gebiete. Zudem schafft die Staatsregierung Rechtssicherheit bei der Kitzrettung und eine gesetzliche Möglichkeit, die Jagdzeiten durch Verordnung unabhängig vom Bund festzulegen. Auf dieser Grundlage können die Jagdzeiten für Wildarten wie Dachs, Marder, Ringeltauben sowie Grau- und Kanadagänse erweitert werden, die zunehmend Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie arbeitet nun den Gesetzentwurf für die Jagdgesetznovelle aus.
