AUGSBURG – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden am Donnerstag (06.11.2025) mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie weitere Mitbeschuldigte. Grundlage ist eine Strafanzeige.
Verdacht auf Zweckentfremdung und Falschangaben
Die Abgeordneten sollen im Zeitraum 2022 bis 2023 als Fraktionsvorsitzender bzw. stellvertretender Fraktionsvorsitzender einer Partei von der Stadt Augsburg gewährte Gelder für die Fraktionsarbeit gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten zweckentfremdet verwendet haben. Die Gelder sollen zudem im Rechenschaftsbericht bewusst wahrheitswidrig falsch deklariert worden sein, um eine Rückzahlung an die Stadt Augsburg zu verhindern.
Immunität aufgehoben – Bundestag genehmigt Durchsuchungen
Nach Aufhebung der Immunität der beiden Abgeordneten und Genehmigung der Durchsuchungen durch den Deutschen Bundestag wurden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Augsburg vollzogen. Dabei durchsuchten Einsatzkräfte auch die Büros der Abgeordneten im Bayerischen Landtag und im Bundestag. Es wurden diverse Beweismittel beschlagnahmt.
Ermittlungen dauern an – Unschuldsvermutung gilt
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Augsburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Augsburg dauern an. Weitere Auskünfte werden zum aktuellen Stand nicht erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

