NEUBURG AN DER DONAU – Die Bundeswehr meldete der Polizei, wie erst jetzt bekannt wurde, am 7. Mai 2025 gegen 17 Uhr einen illegalen Drohnenflug in der militärischen Kontrollzone Neuburg. Eine 22-jährige Frau aus Neuburg hatte ohne erforderliche Genehmigungen eine Drohne in der Sperrzone steigen lassen.
Polizei fasst Drohnen-Pilotin
Im Rahmen der Fahndung konnte die Polizei kurze Zeit später die junge Frau mit ihrer Drohne antreffen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Neuburgerin keine erforderliche Genehmigung für den Drohnenflug innerhalb der militärischen Kontrollzone vorweisen konnte. Die Beamten untersagten daraufhin sofort den weiteren Betrieb der Drohne.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Nach Feststellung ihrer Personalien wurde die 22-Jährige wieder entlassen. Gegen sie läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Bußgeldandrohung für solche Verstöße reicht bis zu 50.000 Euro.
Über 20 Drohnenflug-Vorfälle in diesem Jahr
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Neuburg kam es 2025 bereits zu über 20 Vorfällen im Zusammenhang mit Drohnensichtungen. Das Jagdgeschwader Neuburg und die Polizei weisen daher nochmals darauf hin, dass es sich bei Neuburg um eine militärische Kontrollzone handelt. Drohnenflüge innerhalb des Bereichs bedürfen einer Erlaubnis durch die Bundeswehr mit grundsätzlicher Freigabe und konkreter Starterlaubnis. Zusätzlich gelten Mindestaltergrenzen, Kompetenznachweise und Versicherungspflicht sowie die allgemeinen Verbotszonen der Luftverkehrsordnung.