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    Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

    Drohnen in Neuburg an der Donau: Strenge Regeln wegen Militärzone und Spionageverdacht

    13. März 20252 Min. zu lesenUwe FriedrichVon Uwe Friedrich
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    NEUBURG AN DER DONAU - 🚁 Illegaler Drohnenflug am 7. Mai! 22-Jährige fliegt ohne Genehmigung in militärischer Kontrollzone - Bundeswehr alarmiert Polizei - Bis zu 50.000 Euro Strafe! ⚠️
    Symbolfoto: Envato | ashishk75

    MANCHING/NEUBURG A. D. DONAU – Immer wieder werden in Neuburg und Manching Drohnen über Militäreinrichtungen gesichtet. Das sorgt für erhöhte Wachsamkeit bei den Behörden, denn die unbemannten Fluggeräte könnten für Spionagezwecke genutzt werden. Erst im Januar ermittelte das Landeskriminalamt, weil eine Drohne über einem militärischen Gebiet entdeckt wurde, wie wir bereits berichteten. Der Verdacht: mögliche russische Spionage. Eine eindeutige Zuordnung gibt es bisher nicht, doch die Bundeswehr warnt vor den wachsenden Risiken.

    Genehmigungspflicht für Drohnen in Neuburg an der Donau

    Der gesamte Luftraum über Neuburg gehört zu einer militärischen Kontrollzone. Wer hier eine Drohne oder ein Modellflugzeug aufsteigen lassen möchte – egal ob privat oder gewerblich – braucht eine Genehmigung der Bundeswehr. Die Flugerlaubnis für Neuburg kann per E-Mail unter TaktLwG74Drohnenfluege@bundeswehr.org beantragt werden, während für die Zone Manching ein Antrag online unter www.inno.labs.frequentis.com/flykm gestellt werden kann. Militärgebiete, Justizvollzugsanstalten sowie Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich für Drohnen nicht erlaubt. Verstöße können zu Strafen führen.

    Drohnen-Führerschein und gesetzliche Auflagen

    Neben den Genehmigungspflichten gelten in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen der genannten Flugobjekte. Diese richten sich nach Gewicht und Ausstattung des Fluggeräts:

    • Unter 250 Gramm und ohne Kamera: keine Führerscheinpflicht, aber maximal 120 Meter Flughöhe und Sichtflug-Regel.
    • Ab 250 Gramm oder mit Kamera: ein kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) ist erforderlich. Zusätzlich muss die Drohne beim Luftfahrtbundesamt registriert werden (www.uas-registration.lba-openuav.de).
    • Für spezielle Ausnahmegebiete: ein großer Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) ist nötig, der das Fliegen mit nur 30 Metern Personenabstand erlaubt.
    • Beide Führerscheine können online durch ein Training und eine Prüfung erworben werden – der kleine kostet 25 Euro, der große 30 Euro. Ein weiterer wichtiger Punkt: Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist Pflicht, da normale Versicherungen Drohnenschäden in der Regel nicht abdecken.

    Hohe Bußgelder bei Verstößen

    Wer die Vorschriften missachtet, riskiert hohe Strafen. In militärischen Sperrzonen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch zivile Verstöße, etwa das Fliegen über Menschenansammlungen oder in sensiblen Bereichen, können teuer werden.

    Vor dem Kauf einer Drohne sollten sich Hobbypiloten genau über die gesetzlichen Vorgaben informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Neuburg gehört zu einer der strengsten Zonen in Deutschland – hier sind Drohnenflüge nur unter klaren Auflagen möglich.

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    Uwe Friedrich

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