BERLIN – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Verband Bundespolizei, hat am Donnerstag (09.10.2025) die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Bundespolizeigesetzes begrüßt. Nach mehr als 30 Jahren sei eine Anpassung an die sicherheitspolitische Realität längst überfällig gewesen, so der Verband in einer Mitteilung.
Drohnenabwehr ohne Ermittlungskompetenz
Positiv bewertet der BDK die Aufnahme der Drohnenabwehr und die damit verbundene Zuständigkeitsregelung. Diese schaffe endlich die Grundlage für rechtssicheres und wirksames Handeln der Beamten. Allerdings kritisiert der Verband, dass die Bundespolizei Drohnen zwar vom Himmel holen und einsammeln darf, sie zur Ermittlung des Veranlassers jedoch an andere Polizeien oder sogar an die Bundeswehr übergeben muss.
BDK kritisiert Trennung zwischen Prävention und Strafverfolgung
Ein zentraler Missstand bleibe laut BDK bestehen: Die künstliche Trennung zwischen präventiver und repressiver Zuständigkeit werde nicht überwunden. Die Bundespolizei solle weiterhin eigene Feststellungen – spätestens wenn es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt – zur Strafverfolgung an andere Behörden abgeben. Dies verhindere durchgängige Sachbearbeitung, schwäche die Effizienz und führe weiterhin zu Kompetenzgerangel zwischen den Behörden.
Verband fordet Schließen von Gesetzteslücke
Der BDK fordert daher, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen und im Paragraf 13 des Bundespolizeigesetzes klarzustellen: „Die Bundespolizei nimmt Aufgaben der Strafverfolgung wahr, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und sich diese aus ihrer präventiven Zuständigkeit ergeben.“ Nur so könne die Bundespolizei ihrer Rolle als moderne Sicherheitsbehörde mit durchgängiger Verantwortung gerecht werden, so der Verband.