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    Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

    Bauanträge ab sofort online möglich: Zuständigkeit könnte 2030 weider enden – Stadtverwaltung übt Kritik an Plänen!

    6. August 20253 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    PFAFFENHOFEN AN DER ILM - 📋 Digitale Bauanträge seit August möglich! Zuständigkeit könnte 2030 wieder enden - Kritik aus der Stadt am Mittwoch (06.08.2025). 💻
    Symbolfoto: envato I duallogic

    PFAFFENHOFEN AN DER ILM – Die Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm macht einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Seit dem 1. August 2025 können Bürger Bauanträge digital einreichen. Nach umfassenden Vorbereitungen steht die Infrastruktur für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bereit, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch (06.08.2025) berichtet. Bürger stellen die Anträge künftig über das Bayern-Portal online. Für die Anmeldung benötigen sie eine BayernID, die sie im Bayern-Portal beantragen können. Ein Online-Assistent bietet den Antragstellern digitale Unterstützung und führt sie durch das Antragsformular.

    Online-Bauanträge mit zahlreiche Vorteilen

    Der digitale Bauantrag bringe laut Stadt zahlreiche Verbesserungen mit sich: kürzere Kommunikationswege, reduzierte Druckkosten und die Einsparung von Ressourcen durch den Wegfall der Postwege. Zudem ermögliche der digitale Antrag eine frühzeitige und gleichzeitige Einbindung aller relevanten Fachbehörden in das Verfahren. Zudem bliebe es möglich, Bauanträge weiterhin in Papierform einzureichen.

    Bauminister lobt bayernweiten Erfolg

    „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Bauaufsichtsbehörden. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm dazukommt und ab 1. August insgesamt 112 Städte und Landratsämter in Bayern den digitalen Bauantrag anbieten“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

    Bei sieben weiteren laufe laut dem Minister der Probebetrieb. Zusammen seien das bereits über 88 Prozent aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. „Die Erfahrungen sind rundum positiv: Monatlich werden in Bayern über den Digitalen Bauantrag mehr als 3.500 Vorgänge eingereicht“, berichtet Bernreiter.

    Zuständigkeit für Bauanträge könnte 2030 wieder enden

    Durch eine bevorstehende Änderung der Zuständigkeiten besteht diese Erleichterung für die Pfaffenhofener Bürger jedoch vermutlich nur bis etwa 2030. Die Staatsregierung plant derzeit in einem weiteren Modernisierungsgesetz zur Entbürokratisierung die Streichung der sogenannten „kleinen Delegation“. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle Baugenehmigungsverfahren nur noch über das Landratsamt laufen.

    Mit der kleinen Delegation können leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden derzeit „einfache Baugenehmigungsverfahren“ schnell und unkompliziert selbst behandeln. Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm erhielt diese Kompetenz vor über 30 Jahren und übt sie seither erfolgreich aus.

    Ministerium plant Bürokratieabbau

    In München seien die Verantwortlichen allerdings der Ansicht, so die Stadtverwaktung in ihrer Mitteilung weiter, auch eine solche längst eingespielte Zuständigkeitsaufteilung zwischen Landratsamt und Stadtverwaltung sei ein „fehleranfälliges und unnötig bürokratisches Prozedere“ und stehe „in keinem Verhältnis zum vergleichsweise geringfügigen Nutzen“.

    Die Stadtverwaltung sehe in der kleinen Delegation aber keine unnötige Bürokratie, die es abzubauen gälte, sondern vielmehr einen Fall größerer Bürgerfreundlichkeit. Bürgermeister Herker hat sich daher im Namen des Pfaffenhofener Stadtrates und der Pfaffenhofener Bürgerschaft mit der Bitte an Bauminister Bernreiter gewandt, die Streichung der kleinen Delegation aus der Bayerischen Bauordnung noch einmal zu überdenken.

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    Eric Paul

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