AUGSBURG â Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden am Donnerstag (06.11.2025) mehrere DurchsuchungsbeschlĂŒsse vollzogen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie weitere Mitbeschuldigte. Grundlage ist eine Strafanzeige.
Verdacht auf Zweckentfremdung und Falschangaben
Die Abgeordneten sollen im Zeitraum 2022 bis 2023 als Fraktionsvorsitzender bzw. stellvertretender Fraktionsvorsitzender einer Partei von der Stadt Augsburg gewĂ€hrte Gelder fĂŒr die Fraktionsarbeit gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten zweckentfremdet verwendet haben. Die Gelder sollen zudem im Rechenschaftsbericht bewusst wahrheitswidrig falsch deklariert worden sein, um eine RĂŒckzahlung an die Stadt Augsburg zu verhindern.
ImmunitĂ€t aufgehoben â Bundestag genehmigt Durchsuchungen
Nach Aufhebung der ImmunitĂ€t der beiden Abgeordneten und Genehmigung der Durchsuchungen durch den Deutschen Bundestag wurden die BeschlĂŒsse des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Augsburg vollzogen. Dabei durchsuchten EinsatzkrĂ€fte auch die BĂŒros der Abgeordneten im Bayerischen Landtag und im Bundestag. Es wurden diverse Beweismittel beschlagnahmt.
Ermittlungen dauern an â Unschuldsvermutung gilt
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Augsburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Augsburg dauern an. Weitere AuskĂŒnfte werden zum aktuellen Stand nicht erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskrĂ€ftigen Abschluss des Verfahrens.

