STEINBACH AM WALD – Ein Verantwortlicher des örtlichen Fischereivereins stellte am Mittwochabend (15.10.2025) am Ălschnitzsee in Windheim einen 41-jĂ€hrigen Mann fest, der auĂerhalb der Angelsaison und ohne erforderlichen Erlaubnisschein an dem GewĂ€sser angelte.
Angler fischt auĂerhalb der erlaubten Zeit
Der 41-JĂ€hrige wurde dabei erwischt, wie er auĂerhalb der genehmigten Angelsaison seinem Hobby nachging. Zu dieser Zeit ist das Angeln grundsĂ€tzlich verboten, um den Fischbestand zu schĂŒtzen und den Tieren eine ungestörte Fortpflanzungszeit zu ermöglichen.
ZusĂ€tzlich zur zeitlichen Ăbertretung besaĂ der Mann auch keinen erforderlichen Erlaubnisschein fĂŒr das GewĂ€sser. Solche Scheine sind notwendig, um legal an privaten oder vereinseigenen GewĂ€ssern angeln zu dĂŒrfen.
Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet
Der 41 Jahre alte Mann wurde angezeigt und muss sich nun wegen Fischwilderei strafrechtlich verantworten. Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.