MÜNCHEN – Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat dem Entwurf für ein Bayerisches Beteiligungsgesetz für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zugestimmt. Anliegende Kommunen sollen künftig eine verpflichtende Beteiligung im Wert zwischen 0,2 und rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Strom erhalten. Energieminister Hubert Aiwanger zeigte sich am Donnerstag (09.10.2025) zufrieden mit dem Ergebnis.
Beteiligung von 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde
„Unsere Gemeinden leisten einen zentralen Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft. Deswegen ist mir der Entwurf für ein Beteiligungsgesetz zugunsten der Kommunen ein wichtiges Anliegen“, so Minister. „Mit der geplanten Regelung werden wir dafür sorgen, dass die Menschen vor Ort unmittelbar von neuen Wind- und Solarprojekten profitieren. Das stärkt die Akzeptanz für die Energiewende und schafft eine regionale Wertschöpfung.“ Bayern erweitert mit der beabsichtigten Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften die bisher freiwillige bundesgesetzliche Regelung um eine verbindliche landesrechtliche Beteiligungspflicht.
Windanlage bringt bis zu 42.000 Euro pro Jahr
Für eine typische Windenergieanlage mit sieben Megawatt installierter Leistung ergibt sich damit rechnerisch ein jährlicher Betrag von rund 28.000 bis 42.000 Euro. Bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zehn Megawatt Leistung liegen die jährlichen Einnahmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro. „Die Gemeinden wissen am besten, wie sie diese Mittel für das Gemeinwohl einsetzen können – ob für die Modernisierung öffentlicher Gebäude, die Pflege des Ortsbildes oder für neue Infrastrukturprojekte“, so der Staatsminister.
Unbürokratische Umsetzung ohne Meldepflichten
Die vorgesehene Regelung bleibt dabei bewusst einfach gestaltet: Melde- oder Berichtspflichten bestehen nicht. Gemeinden und Vorhabenträger können die Beteiligung entsprechend direkt und unbürokratisch vereinbaren. Aiwanger fordert die Projektträger zudem auf, auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt an den Anlagen zu beteiligen.
Ausnahmen für bestehende Anlagen
Nicht betroffen sind unter anderem Anlagen ohne Förderung durch das Erneuerbare Energie Gesetz sowie besondere Photovoltaik-Anlagen wie Agri-, Parkplatz-, Moor- oder schwimmende Anlagen. Auch Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften bleiben außen vor. Für bereits genehmigte Anlagen und weit fortgeschrittene Projekte gelten Übergangsvorschriften.
Nach der Zustimmung im Wirtschaftsausschuss durchläuft der Gesetzesentwurf nun noch den Finanz- und den Verfassungsausschuss. Anschließend kommt er zur Abstimmung ins Plenum des Bayerischen Landtags.