BAMBERG – Die Mitglieder des Bau- und Werkesenats im Stadtrat verabschiedeten bereits am 17. September 2025 eine überarbeitete Stellplatzsatzung. Diese tritt nun am Dienstag (30.09.2025) in Kraft und löst die bisherigen Regelungen ab, die aufgrund von Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern ihre Gültigkeit verlieren. Die Stadt sichert damit ab, dass Investoren auch künftig ohne Unterbrechung zur Schaffung von Parkplätzen bei ihren Projekten verpflichtet sind.
Stellplatzsatzung schafft Anreize für Sozialwohnungsbau
Besonders im geförderten Wohnungsbau sinken die Anforderungen an die Zahl der notwendigen Parkplätze spürbar. Dies nimmt finanziellen Druck von Investoren und soll die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in der Stadt fördern. Die überarbeitete Regelung enthält außerdem viele detaillierte Vorgaben, die für mehr Durchblick und Nachvollziehbarkeit sorgen. Die Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradstellplätzen bleibt ebenfalls Teil der Satzung – dabei es kaum Änderungen gegenüber der vorherigen Version.
Weniger Stellplätze bei geförderten Mietwohnungen
Für genehmigte Bestandsbauten ändert sich zunächst nichts. Bei Neubauten, Änderungen und Nutzungsänderungen bleibt der Verfahrensgang ebenfalls gleich. In vielen Bereichen, insbesondere im Sozialwohnungsbau, sind aber künftig deutlich weniger Stellplätze erforderlich. Mit den neuen Beschlüssen gilt nun:
- Jedwede Gebäude mit Wohnungen müssen grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohnung bieten
- Mietwohnungen ohne Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz mit höchstens 90 Quadratmeter Wohnfläche: ein Stellplatz je Wohnung
- Mietwohnungen mit Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz müssen einen Stellplatz auf zwei Wohnungen bieten
Vereinfachung durch Fixbeträge bei Ablösung
Die bisherige Unterscheidung nach Gebäudetypen fällt weg. Staatlich geförderte Wohnungen profitieren von reduzierten Anforderungen. Dies nimmt zusätzlich Kosten von Investoren und soll optimalerweise zu mehr verfügbarem Wohnraum führen. Bei der Ablösung von Parkplätzen durch Geldzahlung gibt es nun feste Beträge – dies vereinfacht das Verfahren erheblich. Die Nachweispflicht für Fahrradstellplätze bleibt bestehen.
Bauberatung informiert über neue Regelungen
Die Stadt bezeichnet die neue Regelung als bedeutenden Fortschritt bei der Vereinfachung von Verfahren und der Unterstützung des Wohnungsbaus. Auskünfte zur neuen Satzung erteilt die Bauberatung im Bauordnungsamt der Stadt Bamberg unter Telefon 0951 / 871761 oder per E-Mail an bauberatung@stadt.bamberg.de. Eine Rechtsberatung ist dabei allerdings nicht möglich.