MÜNCHEN – Die Bundespolizei verhängt während im Zeitraum rund um das Oktoberfest vom 20. September 2025, 6 Uhr, bis einschließlich 6. Oktober 2025, 6 Uhr, ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren Münchner Bahnhöfen. Betroffen von diesem Waffenverbot sind der Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Pasing sowie die S-Bahn-Haltepunkte Hackerbrücke und Hauptbahnhof. Das gab die Bundespolizeiinspektion München am Sonntag (14.09.2025) bekannt.
Waffenverbot zum Oktoberfest
Die Allgemeinverfügung untersagt das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Auch Reizgas dürfen Reisende nicht mitführen. Der Geltungsbereich umfasst die gesamten Bahnhofsgebäude einschließlich Personentunnel, Bahnsteige, Schließfachanlagen und alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Die vollständigen Bestimmungen und Ausnahmen sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht. Plakate an den betroffenen Orten weisen zusätzlich auf das Mitführverbot hin.
Sicherheitskräfte überwachen Einhaltung streng
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit Sicherheitsaspekten: Das Verbot soll Gewaltstraftaten verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte vor Angriffen schützen. Einsatzkräfte überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen können die Beamten die Gegenstände beschlagnahmen und unabhängig von möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeld verhängen. Weitere Folgen können Platzverweise oder Bahnhofsverbote sein.
Bundespolizei warnt vor Selbstschutz-Illusion
Die Bundespolizei weist zusätzlich darauf hin, dass Waffen zur Selbstverteidigung grundsätzlich nur trügerische Sicherheit bieten. Sie können die eigene Risikobereitschaft steigern, zur Gewalteskalation beitragen und Schäden vergrößern. Privatpersonen mit Waffen vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien. Zudem erschweren Waffen Helfern und der Polizei die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer.
