BAYERN – Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern kritisiert am Mittwoch (10.09.2025) die neue Regelung des Umweltbundesamtes scharf. Nach der Allgemeinverfügung werden 750-Gramm-Christstollen als „To-Go-Produkte“ eingestuft. Hersteller müssen sich registrieren und eine Abgabe für Einwegkunststoffverpackungen zahlen.
Kulturgut unter Druck
„Christstollen sind ein festes Kulturgut in Bayern. Mit dieser Regelung wird eine heimische Handwerkstradition überreguliert“, erklärt Achim von Michel, Pressesprecher des BVMW Bayern. Die Einstufung als To-Go-Produkt gehe völlig an der Realität vorbei. „Christstollen wird nicht wie ein Snack unterwegs gegessen. Diese Verordnung ist unsinnig und praxisfern.“
Zusatzkosten für Bäcker und Kunden
Die Abgabe von rund 90 Cent pro Kilogramm Folie bedeutet für viele Bäckereien eine zusätzliche finanzielle Belastung. „Das Bäckerhandwerk ist ohnehin stark angespannt. Hohe Energiekosten und unsichere Märkte setzen die Betriebe unter Druck. Zusätzliche Bürokratie und Abgaben sind das falsche Signal“, so von Michel. Die Kosten könnten an die Verbraucher weitergegeben werden – ein Problem angesichts sinkender Kaufkraft.
BVMW fordert praxisnahe Lösungen
Der BVMW Bayern fordert eine klare Differenzierung zwischen echten To-Go-Produkten und fest verpackten Lebensmitteln wie dem Christstollen. „Die Entscheidung passt weder zu den Gegebenheiten im Handwerk noch zum Alltag der Verbraucher“, betont von Michel. Die zuständigen Stellen sollen die Verordnung überdenken und marktnähere, praktikable Lösungen finden.
