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Lohnsplitting im Sicherheitsdienst: Gericht verurteilt Mitarbeiterin zu Geldstrafe
1 Min. zu lesen.
Von Annette Schmelzer
FURTH IM WALD â Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckten auf, dass ein Sicherheitsunternehmen aus der sĂŒdlichen Oberpfalz zwischen 2016 und 2021 systematisch sogenanntes Lohnsplitting einsetzte. Dabei teilte die Firma den Lohn einzelner BeschĂ€ftigter auf mehrere Mitarbeitende auf, um den Anschein von Minijobs zu erwecken und so die SozialversicherungsbeitrĂ€ge zu umgehen.
Besonders auffĂ€llig zeigte sich der Fall einer Arbeitnehmerin, deren ĂberstundenvergĂŒtungen zwischen 2018 und 2019 ĂŒber 16 verschiedene Kolleginnen und Kollegen abgerechnet wurden. In einem Monat erhielt sie ihren Lohn sogar zeitgleich von vier verschiedenen Personen. Nach Abschluss der Zollermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau nach einem umfassenden GestĂ€ndnis zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro.
Durch das Lohnsplitting zahlte das Unternehmen absichtlich keine oder zu geringe SozialversicherungsbeitrĂ€ge, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. âDer vorliegende Fall zeigt, wie gezielt einzelne Unternehmen versuchen, sich ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen. Lohnsplitting ist kein Kavaliersdelikt â es schadet dem Sozialstaat und dem fairen Wettbewerbâ, betont Leitender Regierungsdirektor Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

