INGOLSTADT – Ein 43-Jähriger kam am Freitagabend (14.06.2025) in der Regensburger Straße in Ingolstadt aufgrund seiner auffälligen Fahrweise mit seinem E-Scooter einer Verkehrskontrolle zur Unterzugnahme. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass die Ursache für seine Fahrweise in seinem nicht unerheblichen Alkoholkonsum lag.
Blutentnahme nach 1,5 Promille
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Der 43-jährige Ingolstädter musste sich deshalb auf der Polizeiinspektion Ingolstadt einer Blutentnahme unterziehen, ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Gleiche Promillegrenze wie beim Auto
Denn auch bei der Benutzung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen gelten die gleichen „Promillegrenzen“ wie für Autofahrer. Deshalb sollte, auch vor dem Hintergrund des derzeit noch stattfindenden Pfingstvolksfestes, nach Alkoholgenuss der E-Scooter besser stehen bleiben – teilt die Polizei in ihrem Pressebericht mit.