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    Digitales & Technik

    Smartphones bald mit Reparierbarkeitsklasse: Neues EU-Label ab Juni 2025

    26. April 20252 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    MÜNCHEN - 📱 Smartphone-Label gestartet! Verbraucherzentrale lobt am Mittwoch (16.07.2025) neues EU-Etikett - mehr Energieeffizienz und Reparatur-Chancen! ♻️
    Symbolfoto: envato | FabrikaPhoto

    BRÜSSEL – Ab dem 20. Juni 2025 bringt die neue Ökodesign-Verordnung der EU ein neues Energie-Label für Smartphones und Tablets. Es zeigt künftig nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch Akkulaufzeit, Robustheit und Reparierbarkeit auf einen Blick. Neben klassischen Smartphones fallen auch schnurlose Telefone für Festnetzanschlüsse und sogenannte Feature Phones darunter.

    Neues Label für sofortigen Überblick

    Das neue Label soll Verbraucher besser informieren und dazu beitragen, Energie und Ressourcen zu sparen. Neben der bekannten Energieeffizienzklasse von A (beste) bis G (schlechteste) listen die Geräte künftig auch die Reparierbarkeitsklasse (A bis E) und eine Zuverlässigkeitsklasse für Sturzfestigkeit und Schutz gegen Staub und Wasser.

    BRÜSSEL – Ab dem 20. Juni 2025 gilt das neue EU-Label für Smartphones und Tablets 📱🔋. Neues Label bietet Infos zu Reparierbarkeit, Akkulaufzeit und mehr. 🇪🇺
    Grafik: EU Kommission

    Folgende Angaben hält das neue Energie-Label zukünftig bereit:

    1. Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G
    2. Energieeffizienzklassen des aktuellen Gerätes
    3. Akkulaufzeit pro Zyklus bei voller Ladung
    4. Wiederholte Freifall-Zuverlässigkeitsklasse
    5. Batterielebensdauer in Zyklen
    6. Reparierbarkeitsklasse
    7. IP-Schutzklasse (IPS)

    Reparatur und Ersatzteile – Hersteller in der Pflicht

    Smartphone-Hersteller müssen sich künftig an strengere Reparaturrichtlinien halten. Kritische Ersatzteile müssen, so will es die EU, innerhalb von fünf bis zehn Werktagen bereitgestellt werden. Auch nach Verkaufsende eines Modells sollen Ersatzteile noch sieben Jahre lang verfügbar sein. Professionelle Reparaturdienste erhalten Zugriff auf nötige Software.

    Akku-Lebensdauer und Updates werden verlängert

    Neue Akkus müssen künftig mindestens 800 Ladezyklen überstehen und danach noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Für Smartphones wird außerdem eine Mindest-Update-Versorgung von fünf Jahren nach Verkaufsende verpflichtend. Damit will die EU die Lebensdauer der Geräte verlängern und Elektroschrott verringern. Dazu kommt auch noch ein gewisser verpflichtender Schutz vor Staub- und Sturzschäden.

    Neues Label: Weniger Stromverbrauch – aber höhere Preise möglich

    Die EU-Kommission rechnet mit einer Einsparung von rund 2,2 Terawattstunden Strom bis 2030. Allerdings könnten durch die neuen Anforderungen höhere Preise bei neuen Geräten entstehen, da Hersteller in besseren Schutz und längere Softwarepflege investieren müssen.

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    Eric Paul

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