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    Nachrichten aus ganz Bayern

    Jagdgesetz: Aiwanger übt scharfe Kritik am Bund Naturschutz

    17. April 2025Aktualisiert17. April 20252 Min. zu lesenEric PaulVon Eric Paul
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    MÜNCHEN – Jagdminister Aiwanger verteidigt am Donnerstag (17.04.2025) seinen Entwurf zum Jagdgesetz und wirft dem Bund Naturschutz Stimmungsmache vor. 🦌📜
    Symbolfoto: envato | byrdyak

    MÜNCHEN – Nach massiver Kritik des Bund Naturschutz (BN) am Entwurf zum neuen Bayerischen Jagdgesetz wehrt sich Jagdminister Hubert Aiwanger mit deutlichen Worten gegen vermeintliche Falschbehauptungen. Die vom BN öffentlich geäußerte Sorge, der Gesetzentwurf würde Artenschutzvorgaben unterlaufen und eine schrankenlose Bejagung ermöglichen, sei „reine Stimmungsmache“, so Aiwanger am Donnerstag (17.04.2025) in einer Pressemitteilung.

    Ministerium: Keine Entkriminalisierung von Artenschutzverstößen

    Kernpunkt der Kritik sei laut Wirtschaftsministerium die vom BN falsche Behauptung, Verstöße gegen das Artenschutzrecht blieben zukünftig angeblich straffrei. Das Ministerium stellt klar: Dies sei geltendes Bundesrecht, das nicht durch den bayerischen Entwurf verändert werde. Zudem werde weder eine schrankenlose Bejagung europäisch geschützter Arten eingeführt, noch sei der Feldhamster – wie vom BN behauptet – als jagdbare Art vorgesehen.

    Neues Jagdgesetz: Wolf und Goldschakal im Fokus

    Aiwanger betont, dass es beim Jagdgesetz unter anderem um eine geregelte Aufnahme des Wolfs ins bayerische Jagdrecht gehe: „Nur hier ist ein echtes Bestandsmanagement möglich.“ Der Minister verweist dabei auf die zunehmende Gefährdung von Weidetieren sowie auf die Signale der EU, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken. Eine gesetzliche Grundlage zur Bestandsregulierung sei daher dringend notwendig.

    Mehr Verantwortung für Eigentümer bei Rehwild

    Ein weiterer Baustein des Entwurfs betrifft die Bejagung von Rehwild. Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sollen künftig auf Wunsch ohne Abschussplan handeln dürfen. Die Entscheidung liege jedoch nicht beim einzelnen Jäger, sondern bei den jeweiligen Grundstückseigentümern. Die Kritik des Jagdministers: „Es ist Stimmungsmache wider besseren Wissens, dass der BN und andere Kritiker von einem ausschließlich jägerfreundlichen Gesetz ‚von Jägern für Jäger‘ sprechen.“ Aiwanger bezeichnet seinen Entwurf hingegen als einen „eigentümerorientierten und grundbesitzerfreundlichen“ Ansatz, der auch die Behörden entlasten und Steuergelder sparen könne.

    Aiwanger sieht Angriff auf Jagdrecht

    Der Minister wirft dem Bund Naturschutz vor, mit seiner Kritik einen „Generalangriff auf das Jagdrecht“ zu planen. Er fordert Transparenz und bittet um Einsicht in das vom BN beauftragte Rechtsgutachten. Das Jagdrecht, so Aiwanger, diene dem Ausgleich zwischen Schutz, Nutzung und Regulierung von Wildarten und habe stets das Allgemeinwohl im Blick.

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