MĂNCHEN – Der Freistaat Bayern hat die Umsetzung des WĂ€rmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes auf Landesebene beschlossen. Mit einer neuen Verordnung stellt der Ministerrat sicher, dass Kommunen ab 2025 Planungshoheit erhalten und bei der WĂ€rmeplanung effektiv unterstĂŒtzt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont: âWir setzen bei der WĂ€rmewende auf Machbarkeit und Freiwilligkeit statt auf Zwang. Die Gemeinden bekommen die nötige UnterstĂŒtzung und Planungsfreiheit.â
Kommunale Freiheiten und finanzielle Hilfen
Bayern verzichtet auf zusĂ€tzliche Vorgaben und BĂŒrokratie. Um kleine Kommunen zu entlasten, wird beispielsweise auf KurzenergienutzungsplĂ€ne zurĂŒckgegriffen. Der Freistaat stellt bis 2028 rund 79 Millionen Euro bereit, um die StĂ€dte und Gemeinden bei Planungskosten und Beratungsangeboten zu unterstĂŒtzen. Zudem erhalten alle bayerischen Kommunen gemeindescharfe Datenpakete zu WĂ€rmebedarfen sowie Kurzgutachten zur bestehenden WĂ€rmeversorgung.
Informationsangebote fĂŒr WĂ€rmeplanung und Vollzugsbehörde
Ab 2025 organisiert die Bayerische Verwaltungsschule in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen zur kommunalen WĂ€rmeplanung. FĂŒr die Umsetzung des WĂ€rmeplanungsgesetzes ist das Bayerische Landesamt fĂŒr MaĂ und Gewicht zustĂ€ndig, das als Vollzugsbehörde fungiert.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Minister Aiwanger lobte den zielorientierten Austausch mit den kommunalen SpitzenverbĂ€nden: âWir wollen, dass Kommunen sinnvolle Konzepte entwickeln und ihre BĂŒrger mitnehmen. Bayern wird dabei weder von oben herab planen noch die Gemeinden im Regen stehen lassen.â

